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Landeszeitung Lüneburg: Angst vor dem Wettrüsten Abrüstungsexperte Wolfgang Richter von der Denkfabrik SWP sieht Aufkündigung des INF-Vertrags zu Mittelstreckenraketen durch Trump kritisch

Geschrieben am 22-11-2018

Lüneburg (ots) - Von Joachim Zießler

Er gilt als erfolgreichster Abrüstungsvertrag der Geschichte,
schaffte der INF-Vertrag 1987 doch als einziger bei den damaligen
Supermächten USA und UdSSR gleich eine ganze Waffengattung ab: die
landgestützten Mittelstreckenraketen, also Flugkörper mit einer
Reichweite zwischen 500 und 5500 Kilometern. Dennoch kündigte
US-Präsident Donald Trump Ende Oktober an, den Vertrag aufzukündigen.
Er wirft Russland vor, sich nicht mehr an die Vereinbarungen zu
halten, was der Kreml bestreitet. Außerdem sieht Trump in Chinas
Mittelstreckenraketen eine Gefährdung der USA. Abrüstungsexperte
Oberst a.D. Wolfgang Richter, der als Wissenschaftler in der Berliner
Denkfabrik "Stiftung Wissenschaft und Politik" forscht, sieht Trumps
Vorstoß im "Interview der Woche" kritisch. "Es widerspricht jüngsten
Positionen der NATO. Und mit dem INF-Vertrag würde ein weiterer
Eckpfeiler der europäischen Sicherheitsordnung und der globalen
nuklearen Ordnung wegbrechen. Unberechbarkeit und Destabilisierung
würden zunehmen." Europa müsse der Gefahr eines neuen nuklearen
Wettrüstens entschieden entgegentreten, sagt Richter, 35 Jahre,
nachdem der Bundestag die Nachrüstung mit Mittelstreckenraketen
beschloss.

Donald Trump hat angekündigt, den INF-Vertrag über ein Verbot
landgestützter Mittelstreckenraketen aufzukündigen. Droht uns in
Europa ein neues nukleares Wettrüsten wie in den 80er-Jahren oder hat
Russland dieses längst eröffnet? Wolfgang Richter: Ich glaube nicht,
dass Moskau ein Wettrüsten beginnen will. Allerdings könnte es zu
einem nuklearen Wettrüsten kommen, wenn nach der Aufkündigung des
INF-Vertrages auch noch die Stationierung von Mittelstreckenraketen
in Europa oder Ostasien beschlossen würde. Noch sind aber nicht alle
Mittel ausgeschöpft, um den Kollaps des INF-Vertrages zu verhindern.
So könnten die Anschuldigungen durch Verifikation vor Ort überprüft
werden. Doch selbst, wenn die USA einseitig den Vertrag kippen, ist
damit nicht automatisch eine Stationierung von Raketen verknüpft.
Noch im Juli haben sich die NATO-Mitglieder in Brüssel im Konsens
dazu bekannt, den INF-Vertrag zu erhalten, und Russland zur
Transparenz aufgefordert. Insofern kam Trumps Ankündigung in der Tat
überraschend. Die Verbündeten wurden vorab nicht konsultiert, sondern
nur informiert. Solange Russland keine Feldverbände mit
Mittelstreckenraketen aufstellt, sollte der Westen ebenfalls keine
INF-Systeme stationieren. Das wäre nicht im Interesse Europas. Wie
sehr würde ein Kollaps des INF-Vertrages die Sicherheitsarchitektur
Europas beschädigen? Das wäre eine ernste Angelegenheit. Die
europäische Sicherheitsordnung beruht wesentlich darauf, dass
bestehende Rüstungskontrollverträge eingehalten werden. Ihre Erosion
begann schon 2001, als Präsident George W. Bush den ABM-Vertrag über
die Begrenzung der Raketenabwehr kündigte. 2007 suspendierte dann
Russland den KSE-Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa,
während die NATO-Staaten die Ratifizierung des
KSE-Anpassungsabkommens blockierten. Mit dem INF-Vertrag würde das
dritte Kernstück dieser Vertragsarchitektur zusammenbrechen. Dies
würde die politische Atmosphäre weiter verschlechtern und auch den
New-START-Vertrag über die Verringerung strategischer Atomwaffen
unter Druck setzen. Er läuft 2021 aus. Sollte er nicht verlängert
werden, hätten wir im nuklearen Bereich erstmals seit 1968 überhaupt
keine vertraglich gesicherten Begrenzungen mehr. Der INF-Vertrag gilt
als erfolgreich, weil er als einziger das Aus einer ganzen
Waffengattung besiegelt hatte. Wurde er durch den Ausbau von
Flotteneinheiten mit Marschflugkörpern ausgehöhlt? In der Tat haben
bodengestützte Mittelstreckenraketen keine militärisch exklusive
Rolle mehr wie beim Abschluss des INF-Vertrages 1987. Denn
mittlerweile gibt es sehr zielgenaue Marschflugkörper, die von
Flugzeugen oder Schiffen gestartet werden. Die Folgerung, dass der
Vertrag nicht mehr so relevant sei, weil die Funktionen
bodengestützter Raketen teilweise von anderen Systemen übernommen
wurden, mag in einer sehr engen militärischen Auslegung zutreffen.
Aber der INF-Vertrag hat auch eine politisch herausragende Bedeutung;
denn die Abschaffung einer kompletten Kategorie von Trägersystemen
für Nuklearwaffen war ein historischer Wendepunkt, der den Kalten
Krieg beendete und die Konfrontation durch Sicherheitskooperation
ersetzte. Wenn der Kreml neue verbotene Marschflugkörper, die SSC-8,
nicht nur entwickelt, sondern sogar stationiert hat, wieso kann
Washington dann keine Beweise vorlegen? Das ist eine gute Frage. Ich
denke, dass die USA ihre Quellen nicht vollständig offenlegen wollen.
Den Bündnispartnern haben sie offenbar vertrauliche Indizien
mitgeteilt. Doch wirkt es befremdlich, dass die Partner nicht über
eigene gesicherte Erkenntnisse verfügen. Auch sie verfügen über
technische Aufklärungsmittel. Allerdings können Satellitenaufnahmen
keine Blaupausen verifizieren und nicht jeden Flugtest aufzeichnen.
Möglicherweise bezieht sich das Weiße Haus auf menschliche Quellen.
Die aber können unzuverlässig sein, wie wir bei der amerikanischen
Begründung des Irak-Kriegs im Sicherheitsrat 2003 gesehen haben. Die
angeblichen neuen Massenvernichtungswaffen in der Hand Saddam
Husseins wurden nie gefunden. Sollte Russland jedoch Feldverbände mit
neuen INF-Systemen ausgestattet haben, so gäbe es mobile
Raketenträger, Versorgungs- und Instandsetzungselemente und eine
feste Infrastruktur, die man mit technischen Mitteln aufspüren
könnte. Zudem erlaubt der Vertrag über den offenen Himmel von 1992
gegenseitige Beobachtungsflüge, auch um die Vertragstreue zu
überprüfen und Verdachtsfälle aufzuklären. Da die Flüge kooperativ
durchgeführt werden und auch multilateral stattfinden können, können
sie eine gemeinsame Datengrundlage schaffen. Luftbilder können
allerdings nur ungefähre Indikationen der Reichweite von Raketen
liefern. Eine exaktere Reichweitenbestimmung könnte man dann durch
Vor-Ort-Inspektionen und Waffenvorführungen erlangen. Das müsste
gegenseitig geschehen, denn auch die Russen werfen den Amerikanern
Vertragsbruch vor. Angenommen, Moskau hat sich die neue
Mittelstreckenwaffe zugelegt - möglicherweise auch mit Blick auf
China - wäre es dann nicht sinnvoller, auf den INF-Vertrag pochend zu
verhandeln statt ihn zu kündigen? Das wäre sicherlich vernünftiger.
Oft wird behauptet, Russland habe - anders als die USA - eine
Sicherheitslücke, weil es von Nachbarn umgeben ist, die über
Mittelstreckenraketen verfügen - also China, Indien, Pakistan und
Nordkorea. Dabei wird übersehen, dass Moskau seine Kaspische
Flottille mit Marschflugkörpern ausgerüstet hat, die diesen
geografischen Nachteil ausgleichen. Russland hat im September 2015
seinen Syrien-Einsatz von dort gestartet und Ziele über 1600
Kilometer erfolgreich angegriffen. Damit hat es bewiesen, dass es
seine Südflanke abdecken kann. Hinzu kommen seine luftgestützten
Marschflugkörper und diejenigen, die auf Schiffen der Nord- und
Pazifikflotte verteilt sind. Der militärische Mehrwert durch eine
Stationierung von bodengestützten Raketen wäre also gering, das
politische Risiko aber hoch. Denn ich glaube nicht, dass Russland ein
Wettrüsten lange durchstehen könnte. Welchen Hebel hätte Deutschland,
Russland zur Aufdeckung seiner Karten zu bewegen? Es gibt eine Reihe
gemeinsamer Projekte, die im russischen Interesse liegen: Das
Normandie-Format, in dem Deutschland, Frankreich, Russland und die
Ukraine sich um die Befriedung des Ukrainekonflikts bemühen; die neue
Vierer-Gruppe zu Syrien, die aus der Türkei, Russland, Deutschland
und Frankreich besteht; die Kooperation beim Gastransfer. Und der
Kreml weiß, dass Deutschland zu den Staaten gehört, die innerhalb der
NATO nicht nur für die Bündnissolidarität eintreten, sondern auch die
NATO-Russland-Grundakte bewahren wollen, sich gegen eine massive
Stationierung von Großverbänden direkt an der russischen Grenze
aussprechen und den Sicherheitsdialog intensivieren wollen. All dies
würde Moskau aufs Spiel setzen, wenn es Europa mit der Stationierung
bodengestützter Marschflugkörper bedrohen würde. Inwieweit verstoßen
die in Rumänien stationierten, amerikanischen Startgeräte der
Raketenabwehr gegen den INF-Vertrag, wie Moskau behauptet? Der
INF-Vertrag verbietet in der Tat nicht nur die Raketen mit einer
Reichweite zwischen 500 und 5500 Kilometer, sondern auch die dafür
vorgesehenen bodengestützten Startsysteme. Die US-Abschusssysteme vom
Typ MK-41 Aegis ashore, die in Rumänien und künftig auch in Polen an
Land eingesetzt werden, befinden sich in einer Grauzone. Denn die
Mk-41 Launcher werden auf Aegis-Zerstörern für den Start von
Raketenabwehrflugkörpern, U-Boot-Abwehrraketen und eben auch von
Marschflugkörpern verwendet. Washington hat erklärt, dass die Aegis
ashore Systeme wegen ihrer veränderten Software und Verkabelung nur
zum Start von Abwehrraketen geeignet seien. Zudem habe man sich im
Stationierungsvertrag mit Rumänien dazu verpflichtet, die Systeme nur
defensiv zu nutzen. Das überzeugt Moskau nicht. Auch hier könnte eine
gegenseitige Verifikation zur Klärung beitragen. Trump stellte seine
Entscheidung in den Zusammenhang des machtpolitischen Ringens der USA
mit Russland und China. Fällt der Bündnispartner Europa auf Dauer vom
sicherheitspolitischen Radar der USA? Die Gefahr besteht. Trump hat
in seiner Begründung für die Kündigung des INF-Vertrags Europa
überhaupt nicht erwähnt. Er benannte nur einen strategischen Nachteil
für die USA, keine Bedrohung für Europa wie noch in den Jahren
1979-1987. Trumps Hinweis auf China ist wenig glaubwürdig. Weltweit
verfügt China nur über ca. 2 % aller Nuklearwaffen, die USA und
Russland zusammen weit über 90 %. Allerdings besitzt China ein großes
Potential an konventionellen bodengestützten Mittelstreckenraketen.
Etwa 90 Prozent davon würden unter die INF-Verbotsregeln fallen.
Daher sind die Chancen für ein Einvernehmen mit den USA gering. Denn
China müsste dann fast alle seine Raketen aufgeben und die Amerikaner
nichts. Eine etwaige Einigung auf gleiche Obergrenzen wäre aus
europäischer Sicht eine noch schlechtere Lösung, weil sie es auch
Russland ermöglichen würde, solche Waffen in Europa zu stationieren.
Würde ein Drängen Washingtons auf eine Stationierung von
Mittelstreckenraketen die NATO in eine Koalition der
Stationierungswilligen und eine der Unwilligen spalten? Die
Möglichkeit würde ich nicht völlig ausschließen angesichts der
polnischen Bereitschaft, bilaterale Abkommen mit den USA zu
schließen. Denken Sie nur an die polnische Einladung an die USA, eine
komplette Panzerdivision permanent in Polen zu stationieren und dies
mit bis zu zwei Milliarden Dollar mitzufinanzieren. Die Garnison
sollte dann "Fort Trump" genannt werden. Bilateralismus gab es schon
einmal, als George W. Bush 2007 mit Polen und Tschechien den Aufbau
von strategischen Raketenabwehrstellungen in diesen Ländern
verabredete. Barack Obama hat diesen Ansatz wieder gekippt und durch
eine bündnisgemeinsame abgestufte Raketenabwehr ersetzt. Es sollte
aber nicht im Interesse Polens liegen, eine Spaltung der NATO
herbeizuführen. Deswegen hoffe ich, dass Polen diesen Weg nicht
einschlagen wird. Würde Trump mit seinem Wunsch nach neuen Raketen
vom Repräsentantenhaus eingebremst werden? Nein, das glaube ich
nicht. Schließlich sieht die Nuclear Posture Review, also der jüngste
Bericht zu den nuklearen Fähigkeiten der USA, bereits die Entwicklung
bodengestützter Marschflugkörper vor. Der Kongress hat die
Finanzierung dieses Projektes gebilligt.

Oberst a.D. Wolfgang Richter forscht in der Arbeitsgruppe
Sicherheitspolitik der Stiftung Wissenschaft und Politik. Der
Berliner Thinktank ist der größte Europas und berät Bundestag und
Bundesregierung. Der Fallschirmjäger Richter diente im
NATO-Hauptquartier SHAPE in Mons. Er war 1989 in der deutschen
Delegation der Wiener KSE-Verhandlungen und 2005 bis 2009 Leiter des
militärischen Anteils der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der
OSZE in Wien.



Pressekontakt:
Landeszeitung Lüneburg
Werner Kolbe
Telefon: +49 (04131) 740-282
werner.kolbe@landeszeitung.de

Original-Content von: Landeszeitung Lüneburg, übermittelt durch news aktuell


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