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Bundestag sieht "mögliche Verstöße" von CSU-Ministern gegen Parteiengesetz

Geschrieben am 08-10-2018

Hamburg (ots) - Die Bundestagsverwaltung unter Präsident Wolfgang
Schäuble sieht Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße bei der
Zuarbeit von CSU-geführten Ministerien für Wahlkampftermine vor der
Bundestagswahl 2017. Wie ein Sprecher der Bundestagsverwaltung jetzt
gegenüber dem stern bestätigte, prüft die Parlamentsverwaltung in
ihrer Eigenschaft als Parteienfinanzierungsbehörde Vorgänge, über die
der stern und das ARD-Magazin "Report Mainz" im Dezember berichtet
hatten. Die dort "dargestellten Sachverhalte enthalten erste Hinweise
auf mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz", erklärte ein
Sprecher.

Diese Hinweise, so der Sprecher, müssten aber "noch im Einzelnen
ausgewertet werden". Er verwies auf mögliche "Grautöne" bei der
Verwendung öffentlicher Mittel. Überdies bedürfe es "einer
Zurechenbarkeit regierungsamtlicher Verstöße zu den maßgeblichen
Parteiverantwortlichen" und es müsse "im Hinblick auf eine
finanzielle Sanktionierung von Fehlverhalten einer Partei" auch "eine
Quantifizierung des jeweiligen Verstoßes erfolgen".

Wie der stern und "Report Mainz" im Dezember berichtet hatten,
beanspruchten die drei damals CSU-geführten Ministerien für
Entwicklung, Landwirtschaft und Verkehr anders als fast alle anderen
Ressorts der Bundesregierung ausdrücklich das Recht, ihren Ministern
und Parlamentarischen Staatssekretären auch für Parteitermine
zuzuarbeiten. Die Spitzen des Hauses würden "bei öffentlichen
Terminen immer auch als Bundesminister" beziehungsweise
Parlamentarische Staatssekretäre "wahrgenommen" und das "unabhängig
von Anlass und Veranstalter", argumentierten Ende 2017 die drei
damals CSU-geführten Ministerien wortgleich.

Insbesondere das damals von Christian Schmidt (CSU) geführte
Landwirtschaftsministerium hatte wiederholt umfangreiche Unterlagen
für Auftritte des Ministers und seiner Parlamentarischen
Staatssekretäre bei reinen Parteiterminen erarbeitet, auch für
Termine der CDU Baden-Württemberg in den heißen Wahlkampfwochen.
Darunter war ein Auftritt von Schmidt Ende August 2017 im
oberschwäbischen Kißlegg, auf dem er im Sudhaus der Brauerei Farny
die Grünen kritisierte und die dortigen CDU-Mitglieder zum Kampf
aufforderte.

Das Ministerium hatte ihn zuvor mit Infos über die Brauerei und
außerdem für ein zusätzliches Gespräch mit örtlichen CDU-Funktionären
vorbereitet. Die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger hatte für den
stern zwei Fälle aus Schmidts Ministerium im Detail geprüft und fand
bereits im Dezember 2017 in beiden Fällen, dass die Behörde "keine
inhaltliche Zuarbeiten leisten" hätte dürfen. Es liege "ein recht
deutlicher Rechtsverstoß" vor, so die Professorin.

Diese Vorabmeldung ist nur mit der Quellenangabe stern zur
Veröffentlichung frei.



Pressekontakt:
Sabine Grüngreiff, Gruner + Jahr Unternehmenskommunikation,
Telefon 040 - 3703 2468

Original-Content von: Gruner+Jahr, STERN, übermittelt durch news aktuell


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