| | | Geschrieben am 10-09-2018 Unwissenheit und Verjährung / Auftakt im Musterprozess gegen Volkswagen
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 Braunschweig (ots) - Mehr als 2000 Anleger, darunter viele
 institutionelle Investoren, fordern rund 9,5 Milliarden Euro vom
 VW-Konzern. Sie wollen Schadensersatz für die Kursverluste und den
 Wertverlust beim Weiterverkauf der Aktien, der sie traf nachdem der
 Abgas-Skandal publik wurde.
 
 Die Verfahren, bei denen die mzs Rechtsanwälte mehrere Hundert
 enttäuschte Anleger vertritt, ruhen bis zum Ausgang des Prozesses,
 der am heutigen Montag vor dem OLG Braunschweig begonnen hat und als
 Kapitalanleger-Musterverfahren geführt wird.
 
 In dem Mammutprozess, der zunächst 13 Prozesstage bis Dezember
 2018 im Congress Saal der Stadthalle Braunschweig umfasst, wird es
 vor allem darum gehen, herauszufinden, was wer und vor allem wann
 über die Abgas-Manipulationen wusste.
 
 Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 der mzs Rechtsanwälte, hat den ersten Prozesstag live als Vertreter
 zahlreicher Beigeladenen verfolgt.
 
 Etwa die Hälfte der Ansprüche sind verjährt
 
 Eine bedeutsame Mitteilung machte das Gericht gleich zu Beginn:
 Schadensersatzansprüche für Aktionäre, die bis zum 9. Juli 2012
 getätigt wurden, sind nach 'vorläufiger Würdigung' verjährt.
 
 Das heißt: Nach der ersten Einschätzung des Senats könnten somit
 gut ein Drittel bis die Hälfte der Schadensansprüche in Höhe von
 insgesamt rund 9 Milliarden Euro verjährt sein. "Es galt damals die
 Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von drei Jahren nach
 Zeichnung - kenntnisunabhängig. Das änderte sich erst 2015",
 erläutert Dr. Meschede. Die Einschätzung des Gerichts sei daher nicht
 überraschend gewesen - aber dennoch nicht minder ärgerlich für die
 betroffenen Kläger.
 
 Insider-Information erst ab Mai 2014
 
 Eine weitere bedeutsame Feststellung des Gerichts kam gleich zu
 Beginn: Eine ad-hoc bekanntzugebende Insider-Information könne nach
 vorläufiger Auffassung des Gerichts erst ab Veröffentlichung der
 ICCT-Studie im Mai 2014 zu erkennen sein. Denn bis dahin sei aus
 Sicht von VW kaum davon auszugehen gewesen, dass die
 Abgas-Manipulationen überhaupt aufgedeckt werden würde. Schließlich
 gab es bis dahin noch kaum Testmöglichkeiten des Stickoxidausstoßes
 im Fahrbetrieb. Damit habe das Thema noch keine Kursrelevanz
 besessen.
 
 "Diese Feststellung wird noch für Diskussionsstoff sorgen", ist
 sich Dr. Meschede sicher. "Dass die Feststellung einer
 Veröffentlichungspflicht für den Zeitraum vor Bekanntwerden der
 ICCT-Studie schwierig werden könnte, war uns allerdings von
 vornherein klar. Schließlich wurden die Abweichungen des
 Stickoxid-Ausstoßes zwischen Testbetrieb und Fahrbetrieb erst nach
 diese Studie Gegenstand der Untersuchungen der US-amerikanischen
 Behörden."
 
 Verzögerung des Verfahrens
 
 Für Verzögerung sorgt das Fehlen der Stellungnahme der ebenfalls
 verklagten Porsche SE.
 
 "Die Stellungnahme fehlt noch, da Porsche erst im Juni dieses
 Jahres als Musterbeklagte in das Verfahren eingetreten ist",
 erläutert Meschede. Das Verfahren startet also bereits mit der
 Ankündigung, dass es sich im Ablauf verzögern wird, da Porsche
 zunächst noch seine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Musterklage
 bei Gericht abgeben muss.
 
 Über die mzs Rechtsanwälte GbR
 
 mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist eine der größten Fachkanzleien
 für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Im Jahr 1954 von
 Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer gegründet, wird die Kanzlei seit
 2011 von den Rechtsanwälten Gustav Meyer zu Schwabedissen, Martin
 Wolters, Dr. Jochen Strohmeyer, Dr. Thomas Meschede und Arne Podewils
 LL.M. geführt. Derzeit beraten 10 Anwälte, darunter 8 Fachanwälte für
 Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzdienstleister, Anleger und
 Vertriebe. 2016 und 2017 wurden die Kanzlei und Rechtsanwalt Gustav
 Meyer zu Schwabedissen persönlich vom US-Verlag "Best Lawyer" in die
 Liste der "Besten Anwälte Deutschlands" im Bereich Kapitalmarktrecht
 aufgenommen.
 
 Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter
 www.mzs-recht.de.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Dr. Thomas Meschede
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
 mzs
 Rechtsanwälte
 
 Goethestraße 8-10
 40237 Düsseldorf
 Telefon: +49 (0) 211 69002 0
 Durchwahl: +49 (0) 211 69002 68
 Telefax: +49 (0) 211 69002 91
 E-Mail: meschede@mzs-recht.de
 web: www.mzs-recht.de
 
 Original-Content von: mzs Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
 
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