| | | Geschrieben am 22-08-2018 Dieselskandal: Klage als Anspruchshäufung gegen VW eingereicht - Widerruf Autokredit und Schadensersatz
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 Hamburg (ots) - HAHN Rechtsanwälte hat jetzt gegen Volkswagen eine
 Klage als sogenannte Anspruchshäufung beim Landgericht Braunschweig
 eingereicht. Dabei werden Ansprüche auf Rückabwicklung eines
 Autokreditvertrages gegen die VW Bank GmbH mit
 Schadensersatzansprüchen gegen Volkswagen AG als Hersteller
 kombiniert. Dabei handelt es um eine sogenannte Anspruchshäufung,
 deren Voraussetzungen in Paragraph 260 ZPO normiert sind. Vorliegend
 klagt der Inhaber eines VW Tiguan TDI. "Die Anspruchshäufung in einem
 Klagverfahren gegen zwei VW-Gesellschaften kann für einen
 rechtsschutzversicherten Mandanten einen besonderen Charme haben",
 sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Der
 Kläger hemmt  durch Einreichung der Klage neben dem Anspruch auf
 Rückabwicklung des Autokredits auch die Verjährung bezüglich seiner
 Schadensersatzansprüche gegen VW als Hersteller des
 abgasmanipulierten Dieselfahrzeuges. Somit verbleibt dem Kläger eine
 weitere Chance, falls seine Ansprüche auf Rückabwicklung des
 Autokredits gerichtlich nicht durchgesetzt werden sollten", ergänzt
 Hahn. Bei Schadensersatz gegen VW als Hersteller beim Einbau des EA
 189-Motors droht der Eintritt der Verjährung bereits zum 31.12.2018.
 
 "Die Anmeldung eines Schadensersatzanspruchs gegen VW über das
 neue Musterfeststellungsverfahren halten wir in der Regel für nicht
 zielführend", sagt Hahn weiter. "Das Musterfeststellungsverfahren
 selbst dürfte sich bei zwei bis drei Instanzen allein über mindestens
 fünf Jahren hinziehen. Bis dahin hätte das abgasmanipulierte
 Dieselfahrzeug im Regelfall etwa 100.0000 km mehr auf der Uhr. Wegen
 des Volkswagen zustehenden Wertersatzes für gefahrene Kilometer wäre
 der Schadensersatzanspruch dann bereits "abgefahren" und nicht mehr
 werthaltig Deswegen halten wir schon wegen der langen Zeitdauer das
 Musterfeststellungsverfahren bei der Anmeldung von
 Schadensersatzansprüchen von Dieselfahrern für eine gefährliche
 Mogelpackung", meint Hahn.
 
 "Bei Autokreditverträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen
 wurden, müssen sich Verbraucher wegen einer Gesetzesänderung nach
 unserer Auffassung nicht einmal einen Wertersatz für gefahrene
 Kilometer anrechnen lassen", sagt Hahn weiter. "Die Folge eines
 wirksamen Widerrufs ist dann, dass Autobesitzer ihr mehrere Jahre
 altes Fahrzeug faktisch kostenfrei gefahren sind. Ob ein
 Schadensersatzanspruch gegen den Dieselhersteller oder eine
 Rückabwicklung eines Autokredits nach Widerruf erfolgversprechender
 ist oder möglicherweise eine Kombination beider Ansprüche, muss im
 Einzelfall geprüft werden", sagt Hahn. HAHN Rechtsanwälte vertritt
 beim Abgasskandal mehr als 2.000 Betroffene und verklagt bereits
 diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Hahn
 liegen bereits positive Urteile von sieben deutschen Landgerichten
 vor. HAHN Rechtsanwälte haben jüngst beim Landgericht Hamburg ein für
 den Verbraucher positives Versäumnisurteil erstritten. Durch den
 Widerruf eines Autokredits können auch Besitzer von Benzinern ihr
 Fahrzeug kostengünstig zurückgeben. HAHN Rechtsanwälte bietet allen
 betroffenen Verbrauchern einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere
 Informationen können Sie unter
 https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.
 
 Zum Kanzleiprofil:
 
 Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der
 führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und
 Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die die Anleger- und
 Verbraucherseite vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
 Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr.
 Petra Brockmann und der assoziierte Partner Lars Murken-Flato sind
 seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
 tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
 Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die
 Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte, davon sind sechs Fachanwälte
 für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in
 Bremen, Hamburg und Stuttgart.
 
 
 
 Kanzleikontakt:
 
 Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
 RA Peter Hahn
 Alter Steinweg 1
 20459 Hamburg
 Fon: +49-40-3615720
 Fax: +49-40-361572361
 E-Mail:
 hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
 http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
 
 Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
 
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