| | | Geschrieben am 04-07-2018 Alten-WG erhält hohe Nachzahlung / AOK Nordost muss Zuschlag für Wohngemeinschaft anerkennen
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 Schwerin (ots) - In Neubrandenburg bekamen Bewohner einer Alten-WG
 nach jahrelangen Streitigkeiten mit der AOK nun recht und können mit
 einer hohen Nachzahlung der Kasse rechnen: Bereits im Jahr 2014
 hatten sie vor dem Sozialgericht gegen ihre Pflegekasse, die AOK
 Nordost, geklagt, weil diese ihnen rechtswidrig den sogenannten
 Wohngruppenzuschlag von monatlich 200 Euro gestrichen hatte. Von
 diesem Betrag wird eine Präsenzkraft bezahlt, die sich um die
 Organisation und die Verwaltung der WG sowie die gemeinsame Betreuung
 kümmert. Die AOK Nordost vertrat jedoch die Ansicht, die gesetzlichen
 Voraussetzungen für die Präsenzkraft seien nicht gegeben. Nun, vier
 Jahre später, sah das Landessozialgericht (LSG)
 Mecklenburg-Vorpommern die Klage als begründet an.
 
 Michael Händel, Landesvorsitzender des Bundesverbandes privater
 Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) in Mecklenburg-Vorpommern,
 freut sich über dieses Ergebnis: "Beim bpa gehen seit vielen Monaten
 Anfragen und Hinweise zu Leistungsverweigerungen von betroffenen
 Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ebenso wie von
 Mitgliedsdiensten ein, die in Wohngemeinschaften tätig sind. Bei
 allen Sozialgerichten in MV sind zu der Thematik offensichtlich
 Verfahren der Betroffenen mit der Kasse anhängig. Nun hat das
 Landessozialgericht die Ablehnungspraxis der AOK Nordost als
 rechtswidrig beurteilt. Das sind deutliche Worte, von denen zu hoffen
 ist, dass die Kasse nunmehr auch in allen anderen Verfahren den alten
 und pflegebedürftigen Menschen ihr Recht zukommen lässt", so der
 Vorsitzende.
 
 Die AOK muss die aufgelaufenen Beträge nun komplett nachzahlen.
 Für einige Bewohner sind das knapp 9.000 Euro - viel Geld, das sie
 für die Betreuung in der Alten-WG dringend gebraucht hätten.
 
 Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
 bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon mehr
 als 450 in Mecklenburg-Vorpommern) die größte Interessenvertretung
 privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
 Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der
 Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater
 Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen
 die Verantwortung für rund 305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000
 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
 www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
 etwa 24,2 Milliarden Euro.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Für Rückfragen: Sven Wolfgram, bpa-Landesbeauftragter, Tel.: 0172/415
 49 35
 
 Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
 
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