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Alten-WG erhält hohe Nachzahlung / AOK Nordost muss Zuschlag für Wohngemeinschaft anerkennen

Geschrieben am 04-07-2018

Schwerin (ots) - In Neubrandenburg bekamen Bewohner einer Alten-WG
nach jahrelangen Streitigkeiten mit der AOK nun recht und können mit
einer hohen Nachzahlung der Kasse rechnen: Bereits im Jahr 2014
hatten sie vor dem Sozialgericht gegen ihre Pflegekasse, die AOK
Nordost, geklagt, weil diese ihnen rechtswidrig den sogenannten
Wohngruppenzuschlag von monatlich 200 Euro gestrichen hatte. Von
diesem Betrag wird eine Präsenzkraft bezahlt, die sich um die
Organisation und die Verwaltung der WG sowie die gemeinsame Betreuung
kümmert. Die AOK Nordost vertrat jedoch die Ansicht, die gesetzlichen
Voraussetzungen für die Präsenzkraft seien nicht gegeben. Nun, vier
Jahre später, sah das Landessozialgericht (LSG)
Mecklenburg-Vorpommern die Klage als begründet an.

Michael Händel, Landesvorsitzender des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) in Mecklenburg-Vorpommern,
freut sich über dieses Ergebnis: "Beim bpa gehen seit vielen Monaten
Anfragen und Hinweise zu Leistungsverweigerungen von betroffenen
Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ebenso wie von
Mitgliedsdiensten ein, die in Wohngemeinschaften tätig sind. Bei
allen Sozialgerichten in MV sind zu der Thematik offensichtlich
Verfahren der Betroffenen mit der Kasse anhängig. Nun hat das
Landessozialgericht die Ablehnungspraxis der AOK Nordost als
rechtswidrig beurteilt. Das sind deutliche Worte, von denen zu hoffen
ist, dass die Kasse nunmehr auch in allen anderen Verfahren den alten
und pflegebedürftigen Menschen ihr Recht zukommen lässt", so der
Vorsitzende.

Die AOK muss die aufgelaufenen Beträge nun komplett nachzahlen.
Für einige Bewohner sind das knapp 9.000 Euro - viel Geld, das sie
für die Betreuung in der Alten-WG dringend gebraucht hätten.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon mehr
als 450 in Mecklenburg-Vorpommern) die größte Interessenvertretung
privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland.
Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der
Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater
Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen
die Verantwortung für rund 305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000
Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 24,2 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Sven Wolfgram, bpa-Landesbeauftragter, Tel.: 0172/415
49 35

Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell


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