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Baden-württembergischer AfD-Landtagsabgeordneter Daniel Rottmann verlangt von Innenminister Thomas Strobl (CDU) Aufklärung über verratene Abschiebetermine

Geschrieben am 29-06-2018

Stuttgart (ots) - Der migrationspolitische Sprecher der
AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Daniel Rottmann,
erfragte unlängst bei der Landesregierung, wie es sein könne, dass
auf der Homepage der Freiburger "Aktion Bleiberecht" - einer
Vereinigung der Anti-Abschiebe-Industrie - mehrere Abschiebetermine
auf den Balkan öffentlich angekündigt waren. Denn das
Innenministerium hatte noch vor wenigen Wochen versichert, er gebe
Abschiebetermine nicht heraus.

Beängstigende Inkonsequenz des Ministers

"Die erschreckende Antwort war: Das Ministerium weiß es nicht.
Obwohl diese Informationen nur auf Straftaten nach § 353 b
Strafgesetzbuch beruhen können - also Verrat von Dienstgeheimnissen -
hat das Ministerium keine Ahnung davon, wann und wie Termine an
Stellen außerhalb der Verwaltung gelangen konnten. Darauf stehen bis
zu fünf Jahre Gefängnis", so Rottmann dazu. "Der Minister kennt die
undichte Stelle nicht, und ob er sie finden will, ist fraglich. Denn
ein besonderer Eifer, in diese Richtung tätig zu werden, war der
Antwort nicht zu entnehmen", stellt der Abgeordnete weiter fest. Die
Hintermänner hätten sogar gewusst, dass überwiegend Personen aus
Baden-Württemberg abgeschoben werden sollten. Es gebe laut Daniel
Rottmann praktisch keine Anfrage zu diesem Themenkomplex, aus deren
Antwort nicht das völlige Desinteresse des Ministers am Erfolg von
Abschiebungen hervorginge. "Die Inkonsequenz des Ministers kommt
oftmals leider nur in solchen Details hervor, zu denen der Bürger
keinen Zugang hat", so Rottmann.



Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressereferent der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3 | 70173 Stuttgart |
Telefon: +49 711-2063 5639
Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de

Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell


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