| | | Geschrieben am 27-06-2018 Stegemann/Gerig: Landmaschinen werden von der Maut befreit
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 Berlin (ots) - Kulanzregelung vermeidet unnötige Bürokratie
 
 Das Bundesfernstraßenmautgesetz soll geändert werden, sodass land-
 und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ab dem kommenden Jahr von der Maut
 befreit werden, auch wenn sie über 40 km/h fahren können. Heute hat
 Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer klargestellt, dass es bis zur
 Gesetzesänderung eine Kulanzregelung geben wird. Dazu erklären der
 Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert
 Stegemann und der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung und
 Landwirtschaft, Alois Gerig:
 
 Albert Stegemann: "Dank der gemeinsamen Bemühungen der Länder und
 unserer Fraktion ist eine unbürokratische Lösung in der Mautdebatte
 in Sicht. Wir begrüßen daher die Initiative im Bundesrat zur Änderung
 des Bundesfernstraßenmautgesetzes, um land- und forstwirtschaftliche
 Fahrzeuge unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
 von der Maut zu befreien. Die Land- und Forstwirtschaft mit der Maut
 zu belasten wäre unverhältnismäßig, da ihre Fahrzeuge und Maschinen
 zur Feld- und Waldarbeit eingesetzt werden und nur gelegentlich auf
 Bundesstraßen unterwegs sind."
 
 Alois Gerig: "Unser Dank gilt Bundesverkehrsminister Andreas
 Scheuer. Er hat klargestellt, dass bis zum Inkrafttreten der
 Mautbefreiung voraussichtlich zum 1. Januar 2019, eine pragmatische
 Kulanzregelung gelten wird. Anderenfalls hätten land- und
 forstwirtschaftliche Fahrzeuge für eine Übergangsphase bis Jahresende
 mit Geräten zur Mauterfassung ausgerüstet werden müssen. Ein enormer
 Aufwand. Wir freuen uns, dass Bundesminister Scheuer unseren
 Argumenten gefolgt ist und einem unbürokratischen Weg zugestimmt
 hat."
 
 
 
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 Pressestelle
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