| | | Geschrieben am 26-06-2018 Für "Saubere Luft" in Stuttgart: Verwaltungsgericht verhandelt über Zwangsvollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Baden-Württemberg
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 Berlin (ots) - Landesregierung Baden-Württemberg zögert Umsetzung
 des rechtskräftigen Urteils für "Saubere Luft" weiter heraus und
 blockiert die Vorbereitung notwendiger Diesel-Fahrverbote - Dreckige
 Diesel müssen noch in 2018 ausgesperrt werden
 
 Die Menschen in Stuttgart müssen seit vielen Jahren eine
 gesundheitsgefährdende Konzentration des Dieselabgasgifts
 Stickstoffdioxid (NO2) einatmen. Dennoch verweigert die
 Landesregierung Baden-Württemberg den Stuttgartern noch immer ihr
 Recht auf "Saubere Luft" und ignoriert das Urteil des höchsten
 deutschen Verwaltungsgerichts.
 
 Mit seinem Urteil vom 27. Februar 2018 hat das
 Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Diesel-Fahrverbote als Maßnahme
 für "Saubere Luft" für zulässig erklärt und deutlich gemacht, dass
 der NO2-Grenzwert in Stuttgart nur mit Diesel-Fahrverboten
 schnellstmöglich eingehalten werden kann. Die Landesregierung
 Baden-Württemberg ist somit aufgefordert, Diesel-Fahrverbote als
 schnellstmögliche Maßnahme für die "Saubere Luft" in den
 Luftreinhalteplan für Stuttgart aufzunehmen. Dem verweigert sich die
 Landesregierung auch vier Monate nach dem Leipziger Urteil und hüllt
 sich in Schweigen.
 
 Am 26. März 2018 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Antrag
 auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Baden-Württemberg gestellt.
 Ziel ist die Umsetzung des von der DUH erstrittenen Urteils für
 "Saubere Luft" des Verwaltungsgerichts Stuttgarts vom 19. Juli 2017,
 das nunmehr durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
 rechtskräftig ist.
 
 Am 28. Juni 2018 verhandelt das Verwaltungsgericht über den Antrag
 der DUH, der ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro vorsieht.
 Die Verhandlung ist nicht öffentlich, DUH-Bundesgeschäftsführer
 Jürgen Resch steht jedoch vor und nach der Verhandlung für Interviews
 zu Verfügung.
 
 Wir freuen uns, wenn Sie vor Ort sind und bitten um Rückmeldung an
 presse@duh.de
 
 Datum:
 Donnerstag, 28.6.2018, 14 Uhr
 
 Ort:
 Verwaltungsgericht Stuttgart, Schellingstraße 15, 1. OG, 70174
 Stuttgart
 
 Teilnehmer:
 Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
 
 Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
 
 Kontakt vor Ort:
 
 Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin Jürgen Resch (0151
 17281752)
 
 Mehr Informationen:
 
 Pressemittelung vom 26.3.2018 "Für "Saubere Luft" in Stuttgart:
 Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckungsverfahren ein":
 http://l.duh.de/p180326
 
 
 
 Pressekontakt:
 Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
 030 2400867-20, presse@duh.de
 www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe,
 www.facebook.com/umwelthilfe
 
 Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
 
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