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Kompromiss für die Zukunft europäischer Biokraftstoffe nach 2020 - Bioethanol bleibt wesentlicher Baustein für mehr Klimaschutz (FOTO)

Geschrieben am 14-06-2018

Berlin (ots) -

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt
mit, dass die seit Februar kontrovers über die Neufassung der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie verhandelnden Parteien einen
Kompromiss gefunden haben. Verhandlungsführer der Europäischen
Kommission, des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrates
haben sich am 14.06.2018 auf eine Anhebung des Mindestanteils
erneuerbarer Energien im Verkehr von 10 Prozent im Jahr 2020 auf 14
Prozent im Jahr 2030 geeinigt. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse
sollen dabei auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag leisten.
Entgegen früherer Vorschläge von Parlament und Kommission soll dabei
die bisherige Obergrenze von 7 Prozent grundsätzlich weiterhin
gelten.

Die Mitgliedstaaten sollten aus Sicht des BDBe jetzt zügig
Maßnahmen ergreifen, diese Obergrenze durch höhere Anteile von
Biokraftstoffen im Kraftstoffmix zu erreichen, da der
Kompromissvorschlag zudem vorsehe, den künftigen Beitrag von
Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse in etwa auf das Niveau des Jahres
2020 in den jeweiligen Mitgliedsstaaten zu begrenzen. Nachteile sieht
der BDBe in der vorgeschlagenen Möglichkeit, das 14-Prozent Ziel für
den Verkehr herabzusetzen, wenn ein Mitgliedstaat weniger
Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse verwenden will. Zur Förderung von
Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen wurde ein deutlich
steigender Mindestanteil vereinbart, ihr Einsatz soll wie bisher auf
die Zielvorgaben doppelt angerechnet werden. Eine Mehrfachanrechnung
soll es auch bei der Nutzung erneuerbaren Stroms im Straßenverkehr
geben. EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen den
Kompromissvorschlägen noch abschließend zustimmen.

Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe und Präsident der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: "Der Kompromiss ist ein
wichtiges Signal für die Bioethanolwirtschaft, die damit
Planungssicherheit bis 2030 erhält und auch für die Landwirte, die
mit dem Anbau von Biomasse für die nachhaltige
Biokraftstoffproduktion in einem zunehmend schwankenden Marktumfeld
ein weiteres finanzielles Standbein haben. Der jetzt beschlossene
Mindestanteil von 14 Prozent erneuerbarer Energien am
Gesamtenergieverbrauch im Verkehr und die grundsätzliche Beibehaltung
der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sind die richtige
Weichenstellung. Dies kann eine deutliche Senkung der CO2-Emissionen
im Verkehr bewirken."

Kritisch sei die vorgesehene Mehrfachanrechnung erneuerbaren
Stroms im Straßenverkehr zu sehen, die nur zu einer virtuellen
Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energie führt und deshalb keinen
tatsächlichen Nutzen für den Klimaschutz hat.

Schindler weist daraufhin, dass in Deutschland durch die
Beimischung von Bioethanol im Benzin die CO2-Emissionen des Verkehrs
schon jetzt nachhaltig, effizient und kostengünstig gesenkt werden.
Er fordert daher, die in Deutschland derzeit bestehende Plicht, die
CO2-Emissionen aller Kraftstoffe um 4,0 Prozent zu senken,
schnellstmöglich zu verschärfen."

Mit einer weiteren Anhebung der Treibhausgasminderungsquote
könnten die CO2-Emissionen im Straßenverkehr sofort deutlich
verringert werden.

Schindler weiter: "Dies hilft auch, die jetzt beschlossenen
ambitionierten europäischen Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer
Energien zu erreichen. Die von 2020 an geltende Pflicht zur Minderung
der Treibhausgase um 6,0 Prozent muss auf das kommende Jahr
vorgezogen werden und ab 2020 weiter deutlich ansteigen."



Pressekontakt:
Carola Wunderlich
Tel. +49 (0)30 301 29 53 13
presse@bdbe.de
www.bdbe.de

Original-Content von: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V., übermittelt durch news aktuell


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