| | | Geschrieben am 13-06-2018 Pfeiffer/Rouenhoff: Internationaler Investitionsgerichtshof muss bald kommen
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 Berlin (ots) - Wichtiger Schritt vor allem im Interesse kleiner
 und mittlerer Unternehmen
 
 Vor einigen Wochen haben die EU-Mitgliedsstaaten der Kommission
 das Mandat erteilt, Verhandlungen über die Errichtung eines
 multilateralen Gerichtshofs aufzunehmen, um
 Investitionsstreitigkeiten beizulegen. Hierzu erklären der
 wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
 Deutschen Bundestags, Joachim Pfeiffer und der zuständige
 Berichterstatter Stefan Rouenhoff:
 
 Joachim Pfeiffer: "Die Vorteile eines multilateralen
 Investitionsgerichtshofs (MIC) liegen auf der Hand. Ein solcher
 Gerichtshof gewährleistet noch mehr Transparenz und Rechtssicherheit
 bei internationalen Investitionsstreitigkeiten und schützt deutsche
 Investitionen im Ausland, gerade auch von kleineren und
 mittelständischen Unternehmen. Darüber hinaus werden die
 Verhandlungen öffentlich geführt, um die Transparenz gegenüber der
 Öffentlichkeit zu erhöhen. Bei der Auswahl der permanent ernannten
 Richter gelten strenge Kriterien. Eine Berufungsinstanz kann Urteile
 der ersten Instanz überprüfen. Damit ist ein MIC ein zentraler
 Meilenstein für mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen
 und Öffentlichkeit. Dies wurde auch jüngst bei einer Anhörung des
 Wirtschaftsausschusses im Deutschen Bundestag von Experten bestätigt.
 Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich mit Nachdruck dafür
 einsetzen, die Verhandlungen dazu auf internationaler Ebene zügig
 voranzutreiben, statt sie auf die lange Bank zu schieben."
 
 Stefan Rouenhoff: "Anders als oftmals behauptet wird, schafft ein
 MIC keine "Paralleljustiz". Wäre dies der Fall, dann hätte
 beispielsweise auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
 keine Legitimation. Der geplante MIC befasst sich mit Streitigkeiten,
 die nicht der innerstaatlichen Jurisdiktion unterliegen und wendet
 völkerrechtliche Abkommen an, die von Parlamenten beschlossen wurden.
 Auch das Vorurteil, Investitionsschutz sei vor allem ein Instrument
 für große multinationale Konzerne, ist nicht tragfähig. Denn klar
 ist, dass diese Unternehmen oftmals andere Einflussmöglichkeiten
 haben - jenseits von Schiedsverfahren. Für kleine und mittlere
 Unternehmen hingegen stellt die fehlende Rechtssicherheit bei
 Investitionen im Ausland ein großes Hemmnis dar. Sie sind diejenigen,
 die von einem umfassenden Investitionsschutz deutlich stärker
 profitieren als große Unternehmen, bietet er ihnen doch ein
 Mindestmaß an Rechtssicherheit und garantiert, dass ihre
 Investitionen im Ausland gerecht und gleichberechtigt mit den
 Investitionen nationaler Unternehmen behandelt werden."
 
 
 
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 CDU/CSU - Bundestagsfraktion
 Pressestelle
 Telefon:  (030) 227-52360
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