| | | Geschrieben am 12-06-2018 Rheinische Post: Kommentar / 
Gutes Beamten-Urteil 
= Von Antje Höning
 | 
 
 Düsseldorf (ots) - Die Frage, ob Beamte streiken dürfen, ist nicht
 trivial. Denn im Grundgesetz stehen zwei Rechte nebeneinander: die
 Koalitionsfreiheit und das in Artikel 33 verankerte Berufsbeamtentum.
 Das Verfassungsgericht hat hierzu nun ein klares Urteil gefällt:
 Beamte dürfen Gewerkschaftsmitglied sein und für mehr Lohn kämpfen,
 sie dürfen aber nicht streiken. Richtig so. Man kann nicht alles
 haben. Wer Privilegien wie Unkündbarkeit und Alimentation in
 Abhängigkeit vom Familienstand genießt, kann nicht auch das
 Streikrecht haben. Rosinenpickerei darf es nicht geben. Unabhängig
 davon muss man diskutieren, ob Lehrer überhaupt Beamte sein müssen
 und ob man angestellte und beamtete Pädagogen ungleich bezahlen darf.
 
 Das Urteil ist nicht nur im Interesse des Staates und der Schüler,
 sondern auch der Lehrer selbst. Ein Streikrecht wäre der Anfang vom
 Ende des Berufsbeamtentums. Denn wenn man anfängt, das
 Treueverhältnis auszuhöhlen, auf das sich die speziellen Rechte und
 Pflichten der Beamten gründen, bleibt am Ende nichts von ihrem
 Sonderstatus übrig.
 
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