| | | Geschrieben am 12-06-2018 Neue Westfälische (Bielefeld): Streikverbot für Beamte bleibt Bestehen
Auch Lehrer haben Grundrechte
Miriam Scharlibbe
 | 
 
 Bielefeld (ots) - Verbeamtete Lehrer dürfen nicht streiken, sagt
 das Bundesverfassungsgericht. Damit bestätigt es nur den Status quo,
 könnte man meinen. Tatsächlich aber ist das Urteil ein Rückschritt im
 Kampf gegen die Ungleichheit im Lehrerzimmer. Denn an jeder Schule in
 Deutschland gibt es Pädagogen, die mehrere 100 Euro weniger verdienen
 als ihre Kollegen. Obwohl sie dieselbe Arbeit machen. Gewerkschaften
 rechnen vor, dass angestellte Lehrer in NRW im Schnitt 1.000 Euro
 brutto mehr verdienen müssten, um am Ende des Monats auf das gleiche
 Nettogehalt zu kommen, wie ihre verbeamteten Kollegen.
 Irrwitzigerweise begründet das Verfassungsgericht seine Entscheidung
 genau mit dieser Besserstellung. Wer mehr verdient und eine bessere
 soziale Absicherung erfährt, soll nicht auch noch streiken dürfen.
 Den harten Arbeitskampf können exklusiv die schlechter bezahlten
 Tarifbeschäftigten übernehmen. Was sie dann erstreiten, dürfen sie
 allerdings nicht exklusiv genießen. In der Realität werden die von
 den angestellten Lehrern erkämpften Verbesserungen, wie
 Einmalzahlungen und lineare Erhöhungen, häufig auf Beamte übertragen.
 Man stelle sich nur vor, welche Verbesserungen für die Tarif-Lehrer
 möglich wären, könnten sie auf die geballte Streik-Kraft ihrer
 Kollegen zählen. Stattdessen wird an dem Zweiklassensystem
 festgehalten. Das schadet auch den Kindern. Schon jetzt haben die
 Bundesländer große Not freie Lehrerstellen zu besetzen. Der
 Beamtenstatus hat seinen Glanz verloren. Die Arbeitsbelastung ist
 vielen jungen Menschen zu hoch. Inklusion, Integration und das
 Erlernen gesellschaftlicher Umgangsformen - Staat und Eltern laden
 immer mehr Erziehungsaufgaben bei den Schulen ab. Sollten da nicht
 alle Lehrer ihre Grundrechte wahrnehmen dürfen - auch das
 Streikrecht? Am Ende ist dieser Streit ein Stellvertreter-Kampf. In
 Deutschland gibt es bei einem der wichtigsten Berufe zu viele
 Unterschiede - bei der Bezahlung, den Arbeitsbedingungen und der
 Altersgrenze für Beamte. Zwangsläufig stellt sich die Frage, ob
 Lehrer überhaupt noch Beamte sein müssen oder ob dieser Status nicht
 Vertretern der Justiz und Strafverfolgung vorbehalten sein sollte?
 Schließlich dürfte bei der Ausbildung von Pädagogen Leidenschaft
 wichtiger sein, als die Treue zum Dienstherrn. Da
 Arbeitnehmervertreter aber kaum eine Schlechterstellung für drei
 viertel ihrer Leute fordern werden, braucht es eine Verbesserung für
 die Angestellten. Und die muss im Portemonnaie spürbar sein.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Neue Westfälische
 News Desk
 Telefon: 0521 555 271
 nachrichten@neue-westfaelische.de
 
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