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Neue Westfälische (Bielefeld): Streikverbot für Beamte bleibt Bestehen Auch Lehrer haben Grundrechte Miriam Scharlibbe

Geschrieben am 12-06-2018

Bielefeld (ots) - Verbeamtete Lehrer dürfen nicht streiken, sagt
das Bundesverfassungsgericht. Damit bestätigt es nur den Status quo,
könnte man meinen. Tatsächlich aber ist das Urteil ein Rückschritt im
Kampf gegen die Ungleichheit im Lehrerzimmer. Denn an jeder Schule in
Deutschland gibt es Pädagogen, die mehrere 100 Euro weniger verdienen
als ihre Kollegen. Obwohl sie dieselbe Arbeit machen. Gewerkschaften
rechnen vor, dass angestellte Lehrer in NRW im Schnitt 1.000 Euro
brutto mehr verdienen müssten, um am Ende des Monats auf das gleiche
Nettogehalt zu kommen, wie ihre verbeamteten Kollegen.
Irrwitzigerweise begründet das Verfassungsgericht seine Entscheidung
genau mit dieser Besserstellung. Wer mehr verdient und eine bessere
soziale Absicherung erfährt, soll nicht auch noch streiken dürfen.
Den harten Arbeitskampf können exklusiv die schlechter bezahlten
Tarifbeschäftigten übernehmen. Was sie dann erstreiten, dürfen sie
allerdings nicht exklusiv genießen. In der Realität werden die von
den angestellten Lehrern erkämpften Verbesserungen, wie
Einmalzahlungen und lineare Erhöhungen, häufig auf Beamte übertragen.
Man stelle sich nur vor, welche Verbesserungen für die Tarif-Lehrer
möglich wären, könnten sie auf die geballte Streik-Kraft ihrer
Kollegen zählen. Stattdessen wird an dem Zweiklassensystem
festgehalten. Das schadet auch den Kindern. Schon jetzt haben die
Bundesländer große Not freie Lehrerstellen zu besetzen. Der
Beamtenstatus hat seinen Glanz verloren. Die Arbeitsbelastung ist
vielen jungen Menschen zu hoch. Inklusion, Integration und das
Erlernen gesellschaftlicher Umgangsformen - Staat und Eltern laden
immer mehr Erziehungsaufgaben bei den Schulen ab. Sollten da nicht
alle Lehrer ihre Grundrechte wahrnehmen dürfen - auch das
Streikrecht? Am Ende ist dieser Streit ein Stellvertreter-Kampf. In
Deutschland gibt es bei einem der wichtigsten Berufe zu viele
Unterschiede - bei der Bezahlung, den Arbeitsbedingungen und der
Altersgrenze für Beamte. Zwangsläufig stellt sich die Frage, ob
Lehrer überhaupt noch Beamte sein müssen oder ob dieser Status nicht
Vertretern der Justiz und Strafverfolgung vorbehalten sein sollte?
Schließlich dürfte bei der Ausbildung von Pädagogen Leidenschaft
wichtiger sein, als die Treue zum Dienstherrn. Da
Arbeitnehmervertreter aber kaum eine Schlechterstellung für drei
viertel ihrer Leute fordern werden, braucht es eine Verbesserung für
die Angestellten. Und die muss im Portemonnaie spürbar sein.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Original-Content von: Neue Westfälische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell


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