| | | Geschrieben am 12-06-2018 (Korrektur: Ingrid Heckner und Wolfgang Fackler: Streikverbot für Beamte sichert Funktionsfähigkeit des Staates / CSU begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts / 12.06.2018, 16:46 Uhr)
 | 
 
 München (ots) -
 
 Sehr geehrte Kollegen,
 bitte beachten Sie, dass in der Überschrift versehentlich
 "Streikrecht" anstatt "Streikverbot" geschrieben wurden.
 
 Es folgt die korrekte Pressemitteilung:
 
 Ingrid Heckner und Wolfgang Fackler: Streikverbot für Beamte sichert
 Funktionsfähigkeit des Staates / CSU begrüßt Urteil des
 Bundesverfassungsgerichts
 
 "Beamte dürfen auch in Zukunft nicht streiken. Dass dies so ist
 und auch so bleibt, ist gut für unser Staatswesen", so die erste
 Reaktion von Wolfgang Fackler, Vorsitzender des Ausschusses für
 Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag, auf die
 heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Mit diesem
 Urteil zum Streikrecht wird die Funktionsfähigkeit des öffentlichen
 Dienstes - auch im Bildungsbereich - gesichert und das
 Berufsbeamtentum gestärkt", ergänzt die stellvertretende
 CSU-Fraktionsvorsitzende Ingrid Heckner.
 
 Eine verbeamtete Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt,
 weil gegen sie eine Disziplinarmaßnahme wegen Teilnahme an einem
 Warnstreik verhängt worden war. Sie berief sich dabei unter anderem
 auf die Europäische Menschenrechtskonvention, wonach
 Staatsbediensteten, die nicht der hoheitlichen Staatsverwaltung
 angehören, ein Streikrecht zusteht.
 
 "Eine verordnete Zweiteilung des Staatsdienstes in Beamte erster
 und zweiter Klasse in Deutschland, also solche, die streiken dürften
 und solche, die es nicht dürften, hätte massive Auswirkungen auf das
 Gemeinwohl zur Folge gehabt. Und das hätte den Beamtenstatus für
 Lehrkräfte gefährdet", zeigt sich Fackler überzeugt. "Die ständige
 und zuverlässige Einsatzfähigkeit von allen Beamtinnen und Beamten
 ist für den Staat zwingend erforderlich" so der CSU-Politiker weiter.
 Dies lasse sich am Beispiel der Bediensteten im IT-Bereich
 verdeutlichen, ohne die die gesamte Verwaltung nicht mehr
 funktionieren würde.
 
 Selbst ohne Streikrecht fänden die Belange der Beamten höchste
 Beachtung und der Staat nehme gerade in Bayern seine Fürsorgepflicht
 sehr ernst. Dies spiegele sich in Bayern unter anderem in attraktiven
 Arbeitsbedingungen und der im Bundesvergleich besten Bezahlung wider.
 "Sowohl der Staat als auch unsere Beamtinnen und Beamten kennen und
 achten die gegenseitigen Rechte und Pflichten auch ohne Streikrecht",
 so Heckner abschließend.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Franz Stangl
 Pressesprecher
 Telefon: 089/4126-2496
 Telefax: 089/4126-69496
 E-Mail : franz.stangl@csu-landtag.de
 
 Sebastian Dorn
 Stellv. Pressesprecher
 Telefon: 089/4126-2489
 Telefax: 089/4126-69489
 E-Mail: sebastian.dorn@csu-landtag.de
 
 Andreas Schneider
 Stellv. Pressesprecher
 Telefon: 089/4126-2452
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 Original-Content von: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, übermittelt durch news aktuell
 
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Kontakt: WDR Presse und Information, wdrpressedesk@wdr.de, Tel. 0221  
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