| | | Geschrieben am 12-06-2018 Asylaffäre Bremen: Fehler in Revisionsberichten des BAMF
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 Hamburg (ots) - In den internen Revisionsberichten des Bundesamtes
 für Migration und Flüchtlinge (BAMF) tauchen nach Recherchen von NDR
 und Radio Bremen teilweise falsche Behauptungen auf. In dem Bericht
 der internen Revision des BAMF hatte es geheißen, Bremen sei bei den
 überprüften Verfahren "lediglich für 142" örtlich zuständig gewesen,
 habe aber 1371 Asylentscheidungen getroffen. Dies sei ein
 "außergewöhnlicher" Wert. Auf Nachfrage erklärte das BAMF nun
 gegenüber NDR und Radio Bremen, der Wert sei zwar hoch, aber die
 Bremer Außenstelle sei tatsächlich "zeitweise für Antragstellende aus
 anderen Zuständigkeitsbereichen zuständig" gewesen. Dies sei der
 inneren Revision "zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt" gewesen.
 
 Ein anderes Detail des Revisionsberichts ist nach Informationen
 von NDR und RB falsch: So spricht die Revision davon, dass weitere
 Mitarbeiter sowie der stellvertretende Referatsleiter von der
 Staatsanwaltschaft Bremen als "Beschuldigte" eingestuft seien. Auf
 Anfrage hat die Staatsanwaltschaft Bremen dem am Dienstag, 12. Juni,
 aber widersprochen. Im Bremer Amt sei bislang lediglich die
 Amtsleiterin beschuldigt.
 
 Auf Anfrage legte das Bundesamt großen Wert auf den Hinweis, dass
 es sich bei dem Prüfbericht der internen Revision um eine
 "wertungsfreie und objektive Entscheidungsgrundlage für die
 Präsidentin des BAMF" handele. Dabei hatte es im Bericht  wörtlich
 geheißen, in der Außenstelle Bremen seien die Anträge von zwei
 Anwälten "systematisch bevorzugt behandelt und wohlwollend
 entschieden" worden. In der Bewertung der Prüfer zur Arbeit der
 früheren Amtsleiterin hieß es: Sie habe "ihre Aufgaben weder
 unparteiisch noch gerecht" erfüllt. Bei diesen Bewertungen handele es
 sich nicht um strafrechtliche Schlüsse, sondern lediglich um eine
 disziplinarrechtliche Bewertung.
 
 Auch das Ausmaß möglicherweise falscher Entscheidungen in Bremen
 ist offenbar geringer als bisher angenommen. Bislang war in der
 Öffentlichkeit von 1200 unrechtmäßigen Bescheiden die Rede gewesen.
 Dies, so das Bundesamt, sei aber nicht das Ergebnis der inneren
 Revision. Man habe zwar in 975 Fällen "formelle Fehler" gefunden,
 zweifle aber nicht den Inhalt der Entscheidungen an. In 578 Fällen
 von 1336 untersuchten Bescheiden seien die Prüfer jedoch zu dem
 Ergebnis gekommen, dass ein Widerruf geboten sei.
 
 Zweifel gibt es darüber hinaus an der Glaubwürdigkeit eines
 Belastungszeugen, auf dessen Angaben sich die Durchsuchungsbeschlüsse
 der Gerichte gründen. Bei dem Zeugen handelt es sich um einen
 Dolmetscher, der für das BAMF-Bremen tätig war. Die frühere Bremer
 BAMF-Chefin Ulrike B. habe dem Dolmetscher Hausverbot erteilt, sagt
 ihr Anwalt Erich Joester. Der Mann habe im BAMF-Bremen unerlaubt
 Unterlagen kopiert und sei dabei erwischt worden. Darüber hinaus ist
 die Aussage des Zeugen nach Informationen von NDR und RB auch nicht
 geeignet, die Amtsleiterin direkt zu belasten, da er keine konkreten
 Vorwürfe gegen sie formuliert.
 
 Derweil laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unverändert
 weiter.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Norddeutscher Rundfunk
 Presse und Information
 Iris Bents
 Tel: 040-4156-2304
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