| | | Geschrieben am 12-06-2018 Bundesverfassungsgericht entscheidet Lehrerstreik-Fälle
Beamtenstatus und Streikrecht nicht vereinbar
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 Berlin (ots) - Der dbb beamtenbund und tarifunion hat die
 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum beamtenrechtlichen
 Streikverbot ausdrücklich begrüßt. Beamtenstatus und Streikrecht sind
 grundsätzlich nicht miteinander vereinbar, urteilte der Zweite Senat
 des Gerichts unter Vorsitz von Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
 am 12. Juni 2018 in Karlsruhe.
 
 "Mit seiner Entscheidung hat das oberste deutsche Gericht unsere
 Rechtsauffassung zum Beamtenstatus einhundertprozentig bestätigt",
 sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach unmittelbar nach
 Bekanntgabe der Entscheidung in Karlsruhe. "Die Verfassung garantiert
 mit dem Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen in einem
 ausbalancierten Verhältnis von Rechten und Pflichten ganz bewusst
 einen streikfreien Raum, in dem eine ständige staatliche
 Aufgabenerledigung sichergestellt wird. Dazu steht der dbb
 uneingeschränkt. Verlässlichkeit und Neutralität der Leistungen des
 Staates sind in der Bundesrepublik Deutschland über den Beamtenstatus
 abgesichert. Nur dieser Status garantiert einen in wesentlichen
 Aufgabenfeldern streikfreien öffentlichen Dienst, auf den sich die
 Menschen Tag für Tag, rund um die Uhr und jahrein, jahraus verlassen
 können", so der dbb Chef. Silberbach kritisierte erneut die
 Argumentation der Beschwerdeführer - vier verbeamtete Lehrerinnen und
 Lehrer, die aufgrund ihrer Teilnahme an Streiks disziplinarrechtlich
 belangt worden waren -, ihnen werde mit dem Streikrecht ein
 Menschenrecht im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention
 genommen. "Gerade deshalb gibt es zwei Beschäftigtengruppen:
 Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes haben überall, das ist anders
 als vielfach in Europa, das volle Streikrecht. Beamte haben dafür ein
 anderes, aber ebenfalls in sich ausgewogenes System - etwa die Zusage
 vom Staat, dass dieser lebenslang die Verantwortung für ihre
 materielle Absicherung übernimmt. Auf diese Weise dient das
 Beamtenverhältnis dem Wohl des Landes und der Allgemeinheit, der
 Sicherung des Rechtsstaats und der Demokratie, und es steht
 vollkommen im Einklang mit europäischem Recht", machte Silberbach
 deutlich.
 
 Auch Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand
 Beamtenpolitik des dbb, begrüßte das Urteil. "Das
 Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es erstens am Status
 des Berufsbeamtentums als einem Charakteristikum unserer
 Staatsorganisation nichts zu rütteln gibt, und dieser zweitens
 aufgrund seiner differenzierten Ausgestaltung nicht gegen
 europäisches Recht verstößt." Mit Blick auf die in Karlsruhe
 verhandelten Fälle streikender Lehrer sagte Schäfer: "Wer die
 Schulpflicht gesetzlich verankert, muss auch dafür sorgen, dass
 Unterricht stattfindet. Der Beamtenstatus und das ihm innewohnende
 Streikverbot für Lehrkräfte sind daher unabdingbar, da sind sich dbb
 und die unter seinem Dach organisierten Lehrergewerkschaften
 vollkommen einig. Schüler und Eltern müssen sich darauf verlassen
 können, dass die Wissensvermittlung an Schulen jederzeit verlässlich
 stattfindet."
 
 Der dbb beamtenbund und tarifunion ist die gewerkschaftliche
 Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und
 der privatisierten Bereiche mit insgesamt über 1,3 Millionen
 Mitgliedern (rund 920.000 Beamtinnen und Beamte sowie rund 390.000
 Angestellte). Die unter dem Dach des dbb organisierten
 Lehrergewerkschaften sind der Bundesverband der Lehrkräfte für
 Berufsbildung (BvLB), der Deutsche Philologenverband (DPhV), die
 Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG), der Verband
 Bildung und Erziehung (VBE) sowie der Verband Deutscher
 Realschullehrer (VDR).
 
 
 
 Pressekontakt:
 dbb - beamtenbund und tarifunion
 Dr. Frank Zitka
 Telefon: 030.4081-5510
 Fax: 030.4081-5599
 Email: zitka@dbb.de
 
 Original-Content von: dbb beamtenbund und tarifunion, übermittelt durch news aktuell
 
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