| | | Geschrieben am 08-06-2018 Endlich "Saubere Luft" in Aachen - Deutsche Umwelthilfe erzielt richtungsweisendes Urteil für Diesel-Fahrverbote ab 1.1.2019
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 Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe siegt im Streit um "Saubere
 Luft" vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen das Land
 Nordrhein-Westfalen - Bezirksregierung Köln muss Diesel-Fahrverbote
 in Luftreinhalteplan unverzüglich aufnehmen und bis zum 1.1.2019
 umsetzen - Gericht urteilt klar: Gesundheitsschutz hat Vorrang -
 DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Das heutige Urteil beflügelt die
 notwendige Verkehrswende in deutschen Städten: hin zu weniger Autos
 und mehr Bus und Bahn
 
 Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit heutigem Urteil (AZ 6 K 221
 1/15) faktisch beschlossen, dass Diesel-Fahrverbote in Aachen ab
 1.1.2019 umgesetzt werden müssen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH)
 wertet dies als Erfolg ihres Einsatzes für die "Saubere Luft". Dieses
 erste Urteil nach dem Grundsatzbeschluss des
 Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig ist für die
 Klageverfahren der DUH in 27 weiteren, unter dem Dieselabgasgift
 Stickstoffdioxid (NO2) leidenden Städten richtungsweisend. Die
 internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt diese
 Klage für "Saubere Luft" der DUH.
 
 Im Rahmen der mündlichen Verhandlung kritisierte das Gericht die
 auf Verzögerung ausgerichtete Politik von Land und Stadt massiv. Eine
 Grenzwerteinhaltung selbst bis 2020 sei zu spät. Das
 Verwaltungsgericht hat das Land dazu verurteilt, dass die
 NO2-Grenzwerte in Aachen spätestens zum 1.1.2019 zwingend einzuhalten
 sind. "Es ist aktuell nicht erkennbar, dass dies ohne
 Diesel-Fahrverbote gelingen wird", sagte der Vorsitzende Richter
 Roitzheim in der heutigen mündlichen Verhandlung. Und weiter: "Es
 müssen die Maßnahmen zum 1.1.2019 ergriffen werden".
 
 "Wir fordern die für die Luftreinhaltung zuständigen
 Landesregierungen dazu auf, nun unmittelbar für alle Städte und
 Gemeinden in Deutschland, die ebenfalls unter
 Grenzwertüberschreitungen beim Dieselabgasgift NO2 leiden,
 entsprechende Diesel-Fahrverbote umzusetzen. Andernfalls wird die DUH
 Stadt für Stadt die 'Saubere Luft' gerichtlich durchsetzen", so
 Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Wir hoffen
 insbesondere, dass der mit Aachen privat verbundene Landeschef Achim
 Laschet nun einsehen wird, dass die Fahrverbote segensreich für die
 Lebensqualität in seiner Stadt und gleichzeitig verhältnismäßig sind,
 was er bisher einfach nicht einsehen wollte. Das örtliche
 Verwaltungsgericht hat ihm dies nun ins Aufgabenheft geschrieben."
 
 Die DUH fordert die NRW-Landesregierung nun dazu auf, dieses
 Urteil schnellstmöglich umzusetzen, um weitere Todesfälle und
 Erkrankungen durch das Dieselabgasgift NO2 in Aachen zu verhindern.
 
 "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Kanzlerin Angela
 Merkel und dem Vertreter der Autokonzerne im Bundeskabinett Andreas
 Scheuer. Spätestens mit der Aachener Entscheidung weiß die
 Bundesregierung, wie auch die 27 weiteren Klagen der DUH für 'Saubere
 Luft' in Deutschland ausgehen werden. Wann wagt es diese Regierung,
 Recht und Gesetz auch gegen die in einem kriminellen Kartell
 zusammengeschlossenen Dieselkonzerne durchzusetzen? Diese haben über
 zehn Millionen Diesel-Pkw mit auf der Straße nicht funktionstüchtiger
 Abgasreinigungstechnik verkauft. Merkel muss die technische
 Nachrüstung der Betrugsdiesel auf Kosten der Hersteller endlich
 durchsetzen", so Resch weiter.
 
 Die DUH hält die komplette Nachrüstung aller circa zehn Millionen
 Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 5 und 6 mit neuen Katalysatoren für
 unverzichtbar. Nur wenn als Ergebnis einer solchen Nachrüstung das
 jeweilige Fahrzeug den Euro 6 Grenzwert auch auf der Straße einhält,
 ist dieses von den Diesel-Fahrverboten ausgenommen. "Eine Nachrüstung
 der Dieselflotte mit wirksamer Hardware könnte verhindern, dass
 zahlreiche Menschen ihr Fahrzeug nicht mehr in den Innenstädten
 nutzen können. Dazu muss sich der Bundesverkehrsminister Scheuer
 endlich durchringen und die Hersteller in die Pflicht nehmen", so
 Resch.
 
 Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertreten
 hat, sagt: "Wir werden auch in den noch anhängigen Verfahren auf eine
 schnelle Entscheidung und Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils
 aus Leipzig drängen. Die heutige Entscheidung hat klargestellt, dass
 die Grenzwerte spätestens zum 1.1.2019 einzuhalten sind."
 
 Die heutige Verhandlung war die erste nach der bahnbrechenden
 Entscheidung des BVerwG vom 27. Februar 2018 zur Zulässigkeit von
 Diesel-Fahrverboten. Das BVerwG hatte mit schriftlichem Urteil vom
 18. Mai 2018 seine in der mündlichen Urteilsbegründung dargelegte
 Rechtsauffassung nochmals präzisiert und erklärt, dass
 straßenbezogene Fahrverbote zur Einhaltung der
 Stickstoffdioxidgrenzwerte auf den Hauptverkehrsstraßen ohne
 Übergangsfrist für alle Dieselfahrzeuge (bis einschließlich Euro 5)
 schon jetzt zulässig und erforderlich sind. Dies gilt ebenfalls für
 Fahrverbote, die in einer gesamten Umweltzone gelten, soweit es alle
 Dieselfahrzeuge angeht, die schlechter als Euro 5 (insbesondere
 solche der Euro 4) sind.
 
 Das Verwaltungsgericht Aachen ist in seiner Rechtsprechung einem
 Antrag der DUH auf einstweilige Anordnung gefolgt und verpflichtet
 die Bezirksregierung Köln, zur schnellstmöglichen Einhaltung des seit
 2010 geltenden Luftqualitätsgrenzwertes für das Diesel-Abgasgift NO2
 weitgehende Fahrverbote zu verhängen.
 
 ClientEarth Geschäftsführer James Thornton sagt: "Der Dominoeffekt
 setzt nun ein. Angesichts der Entscheidung des
 Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sind die regionalen Gerichte nun
 davon überzeugt, dass Diesel-Fahrverbote möglich und vor allem nötig
 sind. Auch regionale Behörde erkennen, dass Diesel-Fahrverbote die
 einzige Lösung sind, die Luftverschmutzung schnell und effektiv zu
 reduzieren. Wir erwarten ähnliche Gerichtsentscheidungen in den
 kommenden Monaten. Vor allem die Bundesregierung muss jetzt proaktiv
 sein. Es braucht jedoch einheitliche Regelungen und keinen
 undurchsichtigen und verwirrenden Flickenteppich. Dafür braucht
 Deutschland ein einheitliches System, wie die blaue Plakette. Ohne
 starker Federführung, dauert das Dieseldebakel noch länger."
 
 Neueste Untersuchungen des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen
 haben am Beispiel Düsseldorf gezeigt, dass mit Einfahrverboten für
 Dieselfahrzeuge kurzfristig eine deutliche Annäherung an den seit
 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwert in Höhe von 40 µg/m3
 erreicht werden kann. Die Ausgangslage am Aachener Adalbertsteinweg
 60 mit 57,3 µg NO2/m3 in 2017 ist mit der Corneliusstraße in
 Düsseldorf (58 µg NO2/m3) vergleichbar.
 
 Die gewonnenen Klagen der DUH zur Einhaltung der
 Luftqualitätsgrenzwerte in Düsseldorf, Stuttgart und Aachen zeigen,
 dass ein Handeln dringend notwendig ist.
 
 Wie dringlich der Handlungsdruck ist, hat auch die EU-Kommission
 mit ihrer im Mai 2018 eingereichten Klage gegen die Bundesrepublik
 Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen anhaltender
 Überschreitung der NO2-Grenzwerte deutlich gemacht. Die Klage ist ein
 eindeutiges Signal an die Bundesregierung, die ihre Bemühungen
 bislang darauf konzentriert hat, der Automobilindustrie keinerlei
 Lasten aufzuerlegen.
 
 Hintergrund:
 
 Derzeit führt die DUH in 28 Städten, in denen der
 Jahresmittelgrenzwert für NO2 überschritten wird, Klageverfahren für
 "Saubere Luft". Im November 2015 hat die DUH Klage gegen das Land
 Nordrhein-Westfalen wegen anhaltender Überschreitung der
 NO2-Grenzwerte in Aachen eingereicht. Selbst die seit August 2015
 geltende Fortschreibung des Luftreinhalteplans prognostiziert eine
 Grenzwerteinhaltung erst ab 2020.
 
 Im Jahr 2017 wiesen die amtlichen Messungen Überschreitungen des
 Jahresmittelwertes für NO2 von 40µg/m³ an zwei Messstellen in Aachen
 auf: 42 µg/m³ am Adalbertsteinweg sowie 46 µg/m³ an der
 Wilhelmstraße. Messstationen der Stadt haben sogar noch wesentlich
 höhere Werte ergeben. So lagen an der Messstation Adalbertsteinweg 60
 im Jahresmittel 2017 die Werte bei 57,3 µg/m3 vor, an der Jülicher
 Straße bei 51,0 µg/m3, an der Peterstraße bei 52,4 µg/m3 und an der
 Monheimsallee bei 51,2 µg/m3. Die bisher umgesetzten Maßnahmen
 reichen nicht aus, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.
 
 Links: Mehr über das Projekt "Right to Clean Air":
 http://right-to-clean-air.eu/
 
 
 
 Pressekontakt:
 Kontakt:
 
 Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
 0171 3649170, resch@duh.de
 
 Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
 030 8847280, 0171 2435458, klinger@geulen.com
 
 Ellen Baker, Kommunikationsmanager ClientEarth
 0044 203 030 5951, ebaker@clientearth.org
 
 DUH-Pressestelle:
 
 Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
 030 2400867-20, presse@duh.de
 
 www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
 
 Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
 
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