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EuG zum Neonikotinoide-Teilverbot: Insektenschutz steht vor wirtschaftlichen Interessen (FOTO)

Geschrieben am 17-05-2018

Berlin (ots) -

Mit der heutigen Zurückweisung der Klage der Agrochemiekonzerne
Bayer und Syngenta hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) die
Rechtmäßigkeit des 2013 von der EU-Kommission verhängten Teilverbots
für die drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und
Thiamethoxam bestätigt.

"Die vollumfängliche Zurückweisung der Herstellerklage gegen das
Teilverbot für die drei besonders insektenschädigenden Pestizide ist
ein vollumfänglicher Erfolg für Mensch und Natur! Mit dem Urteil hat
das EuG beispielgebend klargestellt, dass der Schutz unserer
Lebensgrundlagen über wirtschaftlichen Interessen steht", kommentiert
Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR).
"Besonders begrüßenswert ist, dass sich das Gericht der Europäischen
Union ausdrücklich auf den Vorsorgegrundsatz bezieht und damit der
Rechtsauffassung deutlich widerspricht, dass Schäden oder schwere
Risiken erst eingetreten bzw. nachgewiesen werden müssen, um
gesetzliche Regelungen zu erlassen oder zu ändern. Damit ist der
heutige Tag nicht nur ein guter Tag für Biene und Co., sondern für
ganz Europa. Das Urteil stärkt die europäische Umweltgesetzgebung,
die auf dem Vorsorgeprinzip beruht", ergänzt Ilka Dege,
DNR-Koordinatorin für Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik.

In dem Urteil sieht Kai Niebert auch eine Bestätigung für die
Deutsche Bundesregierung, umgehend ein ambitioniertes
Insektenschutzschutzprogramm auf den Weg zu bringen, das sich an
seinem Maßnahmenkatalog messen lassen kann und nicht vor den
Lobbyinteressen der Agrarindustrie zurückstecken muss. "Erst heute
hat der Bayer Konzern erklärt, dass alle Beteiligten bereit sein
müssten, über den Tellerrand zu schauen und der Konzern kein Problem
damit hätte, sein Geschäftsmodell zu ändern. Das Urteil sollte dem
Konzern allen Grund geliefert haben, gleich heute damit zu beginnen
oder das grüne Mäntelchen eines ganz auf Nachhaltigkeit bedachten
Unternehmens in aller Ehrlichkeit abzulegen. Denn mit Klagen wie
diesen stellt der Konzern nicht nur den Willen des Gesetzgebers,
sondern den von Millionen Menschen in Europa infrage, die erwarten,
dass Artenvielfalt und Biodiversität gesetzlich geschützt werden -
und nicht Konzerninteressen. Gut, dass das Gericht der Europäischen
Union das mit Brief und Siegel bestätigt hat", so Niebert.

Die EuG-Pressemitteilung zum heutigen Urteil finden Sie hier:
http://ots.de/1y2WUL



Kontakt:
Ilka Dege, Koordinatorin Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik DNR,
Tel.: 030/ 6781775-917, ilka.dege@dnr.de
Nina Slattery, Presse und Kommunikation DNR,
Tel.: 030 - 678 1775 78, nina.slattery@dnr.de

Original-Content von: Deutscher Naturschutzring, übermittelt durch news aktuell


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