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Fehlanreiz der Doppelverbeitragung beseitigen und § 6a EStG endlich reformieren!

Geschrieben am 03-05-2018

Berlin (ots) - Die aba setzt sich dafür ein, die doppelte
Beitragslast von Betriebsrenten zur Krankenversicherung abzuschaffen.

"Die doppelte Beitragslast ist unsystematisch und unfair. Für
Riester-Betriebsrenten hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz diesen
eklatanten Fehlanreiz nun endlich beseitigt. Jetzt müssen auch all
die anderen Fälle der zweimaligen Verbeitragung angegangen werden,"
forderte Heribert Karch, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für
betriebliche Altersversorgung im Rahmen der 80. Jahrestagung der
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung am 3. Mai vor
mehr als 700 Betriebsrenten-Experten in Berlin.

"Wer derzeit vor dem Hintergrund voller Kassen über
Beitragssenkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung spricht,
der kommt nicht umhin, zunächst einmal die beitragsrechtlichen
Fehlanreize in der bAV zu beseitigen", mahnte Karch.

Gleichzeitig bestehe weitergehender dringender Handlungsbedarf,
z.B. bei § 6a EStG, der für Direktzusagen maßgeblichen steuerlichen
Regelung.

"Der mit Abstand gewichtigste Durchführungsweg der betrieblichen
Altersversorgung, die rückstellungsbasierte Direktzusage, wird vom
Gesetzgeber seit Jahrzehnten stiefmütterlich behandelt. Zwar hat es
unlängst Entschärfungen im Handelsbilanzrecht gegeben, aber der
Rechnungszins im Steuerrecht ist seit Jahren zu hoch, das
Bewertungsverfahren veraltet, das Schriftformerfordernis in Zeiten
der Digitalisierung überholt und das Nachholverbot nicht mehr
begründbar," erklärte Karch.

Folgende vier strukturelle Probleme bedürfen nach Auffassung der
aba einer zügigen Lösung:

- Der steuerlich vorgeschriebene Abzinsungssatz von 6% ist angesichts
des Niedrigzinsumfeldes deutlich zu hoch.
- Das steuerlich vorgegebene Bewertungsverfahren ist in Bezug auf
moderne, effiziente und flexible Zusageformen nicht sachgerecht.
- Der Wechsel vom Schriftformerfordernis auf die Textform würde es
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, sich ohne großen
Aufwand über Intranetportale, etc. für eine betriebliche
Altersversorgung zu entscheiden.
- Das Nachholverbot verhindert die sachgerechte Korrektur von Fehlern
bei der Rückstellungsbildung und hat im gegenwärtigen rechtlichen
Umfeld keine Berechtigung mehr.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der
betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem
Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich
seit nunmehr 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für
den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der
Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.



Pressekontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Klaus Stiefermann
030 3385811-10
Klaus.Stiefermann@aba-online.de

Original-Content von: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba), übermittelt durch news aktuell


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