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VW Skandal - Urteile: Rückgabe auch nach Durchführung des Softwareupdates erfolgreich

Geschrieben am 28-02-2018

Lahr (ots) - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in
Leipzig zu Fahrverboten für Diesel PKW sind insbesondere diejenigen
Fahrzeugbesitzer besorgt, die ein von VW manipuliertes Dieselfahrzeug
erworben haben. Gerade diejenigen Betroffenen, die sich bisher damit
zufrieden gegeben haben, das Update aufspielen zu lassen, fragen
sich, ob dies die richtige Entscheidung war. Nachdem zwischenzeitlich
hunderte Urteile gegen Händler und die Volkswagen AG auf
Rückabwicklung der Kaufverträge bzw. auf Schadensersatz ergangen
sind, war dies bisher die falsche Entscheidung. Noch ist es jedoch
nicht zu spät, weil Ansprüche gegen VW erst Ende 2018 verjähren.
Betroffene sollten daher spätestens jetzt dringend handeln.

Auch Betroffene, die bereits das Update haben aufspielen lassen,
können Ansprüche geltend machen. So hat das Landgericht Aachen
bereits mit Urteil vom 06.12.2016, 10 O 146/16 entschieden, dass
einem Geschädigten selbst dann Ansprüche auf Rückabwicklung und
Rückzahlung des Kaufpreises zustehen, wenn er das Update aufspielen
lies. Auch das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 30. Januar 2018,
7 O 255/16 entschieden, dass eine Rückzahlung des Kaufpreises auch
dann noch möglich ist, wenn der Geschädigte das Softwareupdate
aufspielen ließ. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat außerdem vor dem Landgericht
Nürnberg-Fürth, 8 O 2404/16, 8 O 3707/16, 8 O 5990/16, 8 O 6120/16, 8
O 6196/16, 9 O 3631/16, 9 O 7324/16 zahlreiche Urteile gegen die
Volkswagen AG erstritten auf Schadensersatz. Dort hält das Gericht
ausdrücklich fest, dass es keine Rolle spielt für den
Schadensersatzanspruch, ob VW ein Update anbietet oder nicht. Dadurch
werde nach Ansicht des Landgerichts der Betrug nicht beseitigt.

Dies zeigt deutlich, dass alle Geschädigten des Abgasskandals,
egal ob sie das Update bereits haben aufspielen lassen oder nicht,
weiterhin Ansprüche geltend machen können. Die Chancen,
Schadensersatz zu erhalten sind sehr gut. Rechtsanwalt Dr. Ralf
Stoll, der bundesweit federführend mehr als 5.500 Gerichtsverfahren
gegen Händler und VW führt, teilt mit: "Wir haben zwischenzeitlich
hunderte Urteile erstritten. Täglich kommen neue positive Urteile für
die Geschädigten hinzu. Immer mehr Gerichte verurteilen Händler und
VW. Die Betroffenen sollten spätestens jetzt nach dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts reagieren und Ihre Ansprüche gerichtlich
durchsetzen, bevor Ende 2018 die Ansprüche gegen VW endgültig
verjähren werden. Dann ist es zu spät."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
5.500 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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