| | | Geschrieben am 27-02-2018 Business as usual: Nach Revisionsurteil fordert Agrarlobby härtere Strafen für Tierschützer, statt auf Kritik zu reagieren
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 Berlin (ots) - Am 22. Februar bestätigte das Oberlandesgericht
 Naumburg in dritter Instanz den Freispruch von drei
 Tierschützer/innen, die 2013 heimlich in der Schweinezucht und -mast
 Sandbeiendorf Videoaufnahmen vom Leid der Tiere angefertigt hatten.
 In seiner Begründung unterstrich der Vorsitzende Richter, der
 rechtfertigende Notstand habe angesichts untätiger staatlicher
 Kontrollorgane eindeutig vorgelegen. Auch er sah das Handeln der
 Angeklagten als vollauf gerechtfertigt an, um dem Rechtsgut
 Tierschutz zur Durchsetzung zu verhelfen. [1] Das Urteil hat große
 Wellen geschlagen und wird auch in der Agrar-Fachpresse ausgiebig
 besprochen. Vertreter der Tierindustrie sprechen dabei von
 "Selbstjustiz", "Skandal" und einer "Bankrotterklärung". Wie gewohnt
 werden die Tierschützer/innen angegriffen und eine strengere
 Strafverfolgung dieser gefordert, statt sich mit der Kritik an der
 Tierhaltung auseinanderzusetzen und nach Lösungen zu suchen. Diese
 Strategie verstärkt einmal mehr die Zweifel an der Glaubwürdigkeit
 der Tierindustrie.
 
 Alle drei Gerichte, die mit dem Fall bisher beschäftigt waren,
 stellten heraus, dass durch das Filmteam schwerste Missstände
 aufgedeckt wurden und dass die Untätigkeit der Veterinärbehörden das
 Handeln der Tierschützer/innen rechtfertigte. Das Urteil löste eine
 breite Debatte über mangelhafte Veterinärkontrollen in Deutschland
 aus. Auf die grundsätzliche Kritik an der Tierhaltung und dem
 systematischen Versagen des Tierschutzvollzugs reagiert die
 Agrarlobby jedoch überhaupt nicht. Ihr zentrales Anliegen ist
 vielmehr eine möglichst harte Bestrafung diejenigen, die solche
 Zustände aufdecken. Tierschützer sollen von künftiger
 Recherchetätigkeit abgeschreckt und so die Zahl der veröffentlichten
 Fälle von Tierschutzverstößen verringert werden, damit nicht die Zahl
 der Tierschutzverstöße selbst verringert werden muss.
 
 Verstörende Reaktionen der Agrar-Fachpresse
 
 Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband sieht das
 Hausrecht der Bauern als wichtiger an als den Tierschutz und fordert
 eine härtere Strafverfolgung: "Selbsternannte Tierschützer werden
 ermutigt, angebliche Vollzugsdefizite staatlicher Behörden für
 Straftaten zum Anlass zu nehmen. Die Rechte der Geschädigten,
 beispielsweise das Hausrecht, werden auf der Strecke bleiben." [2]
 Der Interessenverband Deutscher Schweinehalter (ISN) meint: "Aufgrund
 des neuerlichen Urteils war gestern ein trauriger Tag für den
 Tierschutz und für alle rechtschaffenden Landwirte." [3] Joachim
 Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbands, nennt das Urteil
 einen "Skandal" und eine "Bankrotterklärung": "Es ist ein
 Trugschluss, dass es bei diesem illegalen Eindringen in Ställe um den
 Tierschutz geht. Umso wichtiger ist es, dass die neue Bundesregierung
 dieses Thema gesetzgeberisch aufnimmt." [4]
 
 Es ist kein Wunder, dass es die Forderung der Agrarlobby nach
 schärferer Strafverfolgung bis in den aktuellen Entwurf des
 Koalitionsvertrags geschafft hat - sind doch
 Agrarlobbyvertreter/innen auch im Bundestag zu finden. Im
 Koalitionsvertragsentwurf heißt es: "Wir wollen Einbrüche in
 Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden." Die
 Überbringer/innen der schlechten Botschaft sollen kriminalisiert
 werden, um von den eigentlichen Problemen abzulenken.
 
 "Die eigentlichen Probleme sind das, was in tierindustriellen
 Anlagen wie in Sandbeiendorf tagtäglich stattfindet", erklärt Jürgen
 Foß, einer der Angeklagten von Naumburg. "Die Betreiber solcher
 Anlagen schaffen es tatsächlich, die sowieso bereits absurd niedrigen
 Minimalvorschriften nochmals zu unterbieten und die Tiere nochmals
 mehr leiden zu lassen. Und in diesem wie in anderen Fällen schauen
 Veterinärbehörden bewiesenermaßen unter vollem Wissen tatenlos zu.
 Das ist ein Totalversagen." Die Erfahrung von ARIWA aus mehr als zehn
 Jahren zeigt, dass auch nach detaillierten Anzeigen mit belegendem
 Filmmaterial und der Nennung von Zeug/innen die Ermittlungen wegen
 Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) fast immer
 eingestellt werden. Zudem widerspricht aus Sicht von ARIWA auch die
 formal gesetzeskonforme Tiernutzung eindeutig dem in § 1 TierSchG
 formulierten Grundsatz, das Leben und Wohlbefinden der Tiere um ihrer
 selbst willen zu schützen.
 
 "Wer sich mit der Branche auskennt, weiß, dass dieses Handeln
 System hat. Fast jeder tierhaltende Betrieb ließe sich wegen
 Verstößen gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung anzeigen",
 sagt Jürgen Foß und betont: "Solange diese Verdrängungsmentalität der
 Agrarbranche bleibt, wie sie ist, werden sich immer mehr Menschen von
 dieser tierfeindlichen Industrie abwenden, und so lange wird es auch
 immer Menschen geben, die diese Zustände aufdecken."
 
 [1] http://ots.de/PgXZTr
 
 [2] http://ots.de/Ae9oig
 
 [3] http://ots.de/iGBcjG
 
 [4] http://ots.de/3lWgbQ
 
 Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) ist eine gemeinnützige
 Tierrechtsorganisation. ARIWA deckt die Zustände in der Tierindustrie
 auf und fördert eine tierfreundliche, vegane Lebensweise. Bundesweite
 Bekanntheit erlangte ARIWA durch die Veröffentlichung von Recherchen
 in Bio-Betrieben und Schweinezuchtanlagen und durch die Ausrichtung
 des "Vegan Street Day" in Stuttgart und Dortmund. Zahlreiche
 politische TV-Magazine sowie viele Print- und Onlinemedien nutzen
 regelmäßig von ARIWA zur Verfügung gestelltes Bildmaterial.
 
 
 
 Pressekontakt:
 
 Sandra Franz, Tel.: 01577-6633353, E-Mail: presse@ariwa.org
 
 Original-Content von: Animal Rights Watch e.V., übermittelt durch news aktuell
 
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