| | | Geschrieben am 27-02-2018 Erkältung, Grippe & Co. von der Steuer absetzen?
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 München (ots) - Ende Februar hat sie in diesem Jahr in Deutschland
 Höchstwerte erreicht: die Grippewelle. Es wird gehustet und
 geschnupft, Kopf, Hals und Glieder schmerzen. Laut dem
 Robert-Koch-Institut wird sie auch noch einige Wochen andauern. Gerne
 greifen die Deutschen in die eigene Tasche und erwerben Mittel, die
 die Symptome lindern. Bei mehreren Erkältungen im Jahr kommen schnell
 mal größere Summen zusammen. Inwieweit können die Ausgaben für
 alternative, pflanzliche oder homöopathische Medikamente von der
 Steuer abgesetzt werden?
 
 Heilmittel können bei der Einkommensteuererklärung als
 außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Ob die Ausgaben
 tatsächlich vom Finanzamt anerkannt werden, hängt von zwei Kriterien
 ab. Zum einen muss die individuelle Belastungsgrenze erreicht sein,
 zum andern müssen die Medikamente von einem Arzt oder Heilpraktiker
 mit einem Rezept verordnet worden sein. Gemäß dem § 64 Abs. 1 Nr. 1
 der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) dürfen nur
 Aufwendungen, für die eine ärztliche Verordnung vorliegt, anerkannt
 werden. Das gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
 
 Die individuelle Belastungsgrenze hängt vom Einkommen, dem
 Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Sie liegt, je nach Stufe,
 zwischen einem und sieben Prozent vom zu versteuernden Einkommen.
 Aber auch Studenten oder Rentner, die eine Einkommensteuererklärung
 erstellen, können außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Je
 niedriger das zu versteuernde Einkommen, desto eher wirken sich die
 Ausgaben für Erkältungsmittel, Medikamente oder Heilmittel steuerlich
 aus.
 
 Wird im selben Jahr beispielsweise noch eine teure Sehhilfe
 angeschafft, dann wird die Belastungsgrenze oft geknackt. Auch
 Fahrtkosten zum Arzt, Arztgebühren, die von der Kasse nicht
 übernommen werden, oder Zuzahlungen für Medikamente können bei den
 außergewöhnlichen Belastungen angesetzt werden.
 
 Tipp: Auch manche Krankenkassen erstatten nicht rezeptpflichtige
 Medikamente bis zu einer gewissen Höhe, allerdings auch nur, wenn
 eine Verschreibung vorliegt. Dies ist oftmals nicht bekannt und wird
 somit auch nicht genutzt. Einfach mal bei der eigenen Krankenkasse
 nachfragen und sich die Kosten noch schneller zurückerstatten lassen.
 
 http://www.lohi.de/steuertipps.html
 
 
 
 Pressekontakt:
 Kontakt für Rückfragen:
 Jörg Gabes, Pressereferent
 Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
 Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
 www.lohi.de
 
 Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell
 
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