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Städte als Stickstoffdioxid-Freilandlabore der Dieselkonzerne: Deutsche Umwelthilfe leitet Verfahren gegen Kraftfahrt-Bundesamt ein

Geschrieben am 31-01-2018

Berlin (ots) - In einem beispiellosen Großversuch setzt die
Automobilindustrie viele hunderttausend Menschen abwechselnd
niedrigen oder bis zu 40-fach erhöhten Emissionen des
Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid aus - Den für diesen Versuch
ausgewählten Probanden wird allerdings jede Auskunft verweigert, in
welchen Situationen sie stark erhöhten oder niedrigen Konzentrationen
des Reizgases NO2 ausgesetzt sind - Während bei Labortests die
Probanden ein Recht auf Information über Art und Intensität der
Schadstoffkontamination haben, verweigert das KBA betroffenen
Versuchspersonen unter Hinweis auf "Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse" jegliche Detailinformationen

Während sich die Bundesregierung über die von BMW, Daimler und
Volkswagen durchgeführten vierstündigen Laborversuche mit zehn
Javaneraffen (Macaca fascicularis) sowie 25 Menschen (Homo sapiens)
aufregt, findet in mehreren hundert Städten und Gemeinden mit hohem
Verkehrsaufkommen ein bisher wenig beachteter Großversuch bei
ähnlichen Konzentrationen über 365 Tage im Jahr hinweg statt.

Den Versuchspersonen dieses seit Jahren stattfindenden
Freilandtests mit dem Reizgas Stickstoffdioxid (NO2) wird in den 70
Städten mit besonders hoher NO2-Exposition jede Auskunft darüber
verweigert, wann aus den Diesel-Auspuffen saubere oder 40-fach
vergiftete Abgase, gesteuert über Abschalteinrichtungen, in die so zu
Freilandlaboren gemachten Städte eingeleitet werden.

Dieser Feldversuch von BMW, Daimler und VW wird von staatlichen
Messungen begleitet und führt aufgrund der zusätzlichen
Stickstoffdioxid-Belastung jedes Jahr zu mehr als 100.000 Erkrankten
und 12.860 vorzeitig sterbenden Probanden allein in Deutschland.

Bisher weitgehend unbekannt ist die seit 2016 veränderte Rolle des
Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei diesem Feldversuch. Während dieses
bis Herbst 2015 aktiv wegschaute und keine Abschalteinrichtung bei
einem Euro 5 oder Euro 6 Diesel-Pkw festgestellt hat, lassen sich die
Dieselkonzerne nun seit zwei Jahren die ursprünglich verheimlichten
Abschalteinrichtungen als "aus Motorschutzgründen notwendig"
offiziell genehmigen.

Das KBA verfügt heute über präzise Informationen zu den bei ihm
zugelassenen Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5+6, bei welchen
Außentemperaturen, Beschleunigungen, Motordrehzahlen, Zeit nach
Anlassen eines Motors oder Lenkradbewegung niedrige oder eben extrem
hohe Mengen des Dieselabgasgiftes NO2 in die Städte als
Freilandlabore der Dieselkonzerne einströmen.

Obwohl Menschen bei wissenschaftlich begleiteten Untersuchungen
nicht nur ethische, sondern vor allem rechtliche Schutzrechte haben,
verweigert das KBA als Aufsichtsbehörde den "Versuchspersonen"
jegliche Auskunft, unterhalb welcher Außentemperatur und bei welcher
Fahrweise die Reizgasgeneratoren (Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 5+6)
hohe Belastungswerte generieren. Damit können beispielsweise
erkrankte oder schwangere Versuchspersonen nicht erkennen, wann sie
sich nur mit erheblicher Gefahr für Leib und Leben in den stark
belasteten Innenstadtbereichen aufhalten können bzw. wann sie
versuchen sollten, soviel Zeit wie möglich außerhalb zu verbringen.

Selbst den Besitzern von Diesel-Pkw wird seitens des KBA die
Auskunft verweigert, welche unzulässigen oder zulässigen
Abschalteinrichtungen im eigenen Fahrzeug verbaut sind. In einem der
DUH vorliegen Antwortschreiben begründet die Bundesbehörde die
Ablehnung der Auskunft mit "Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" der
Autohersteller. Somit kann ein Fahrzeughalter nicht abschätzen, in
welchen Situationen er sein Fahrzeug aus Gesundheitsgründen besser
stehen lassen oder welche Beschleunigungen oder Geschwindigkeiten er
meiden sollte, wenn er nicht zur übermäßigen Belastung der Luft
beitragen möchte.

Bereits seit zwei Jahren versucht die DUH von der Bundesregierung
bzw. dem KBA als nach dem Umweltinformationsgesetz
auskunftspflichtige Stelle zu erfahren, welche konkreten
Abschalteinrichtungen in den unterschiedlichen Diesel-Pkw der
Abgasstufen Euro 5+6 verbaut sind. Diese Auskunftspflicht besteht
unabhängig von der Frage, ob diese Abschalteinrichtungen als legal
oder illegal angesehen werden. Da es sich bei der Abgasreinigung wie
bei der Fahrzeugbremse um eine Sicherheitseinrichtung handelt (sprich
eine Bremse für Abgasgifte), hat sowohl die DUH wie auch jeder
Fahrzeughalter das Recht zu erfahren, unter welchen Bedingungen der
Fahrzeughersteller bei einzelnen Fahrzeugen Abschalteinrichtungen
programmiert hat, die zu einer bis zu 40-fachen Überschreitung der
Grenzwerte für NOx führen.

Da sich das Bundesverkehrsministerium weigert, die von ihr diesen
Unternehmen gegenüber genehmigten Versuchsparameter der DUH bzw.
betroffenen Fahrzeughaltern zugänglich zu machen, hat die DUH am
heutigen 31. Januar 2018 ein förmliches Verfahren nach dem
Umweltinformationsgesetz gegen das Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt
eingeleitet und beantragt, die Informationen über vorhandene
Abschalteinrichtungen unverzüglich herauszugeben. Sollte dies nicht
innerhalb eines Monats erfolgen, wird die DUH Klage erheben.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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