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Frauenhauskoordinierung fordert: Istanbul-Konvention ohne Vorbehalte umsetzen / Eigenständigen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt bundesgesetzlich verankern

Geschrieben am 31-01-2018

Berlin (ots) - Zum Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in
Deutschland am 1. Februar 2018 fordert Frauenhauskoordinierung (FHK),
für alle Frauen in der Bundesrepublik den Schutz vor Gewalt zu
gewährleisten. Dies müsse auch für Migrantinnen ohne gesicherten
Aufenthaltsstatus und für geflüchtete Frauen gelten, betonte
FHK-Vorstandsvorsitzende Sarah Clasen.

Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt am 12.
Oktober 2017 ratifiziert - jedoch mit Vorbehalten gegen den Artikel
59. Dadurch kann sich die volle rechtliche Wirkung für Frauen ohne
deutsche Staatsbürgerschaft oder gesicherten Aufenthaltsstatus nur
eingeschränkt entfalten. Indem ein eigenständiger Aufenthaltsstatus
an eine dreijährige Ehebestandszeit geknüpft werde, verwehre man
vielen Migrantinnen und geflüchteten Frauen den Zugang zu dringend
notwendigen Hilfen. Damit werde der Gewaltschutz deutlich geschwächt,
kritisiert die bundesweit aktive Frauenhauskoordinierung. "Der Schutz
vor Gewalt ist ein unteilbares Menschenrecht. Es muss allen Frauen in
Deutschland zustehen, unabhängig davon, ob sie hier geboren oder
zugewandert sind, ob sie eine Behinderung haben oder nicht, ob sie
arm oder reich sind, auf dem Land oder in Städten leben", so Sarah
Clasen.

Frauenhauskoordinierung fordert: Die Vorbehalte müssen
zurückgenommen werden und das Aufenthalts- und Asylrecht so geändert
werden, dass der Gewaltschutz auch für Migrantinnen ohne gesicherten
Aufenthaltsstatus und für geflüchtete Frauen sichergestellt wird.

Artikel 22, 23 und 25 der Istanbul-Konvention verpflichten
Deutschland als Vertragspartnerin, für von Gewalt betroffene oder
bedrohte Frauen die nötigen Hilfsdienste bereitzustellen. Bundesweit
mangelt es jedoch sowohl an einer ausreichenden Zahl von Plätzen in
Frauenhäusern als auch an Kapazitäten in Fachberatungsstellen,
kritisiert Frauenhauskoordinierung. Schutzsuchende Frauen und ihre
Kinder müssten deshalb häufig abgewiesen werden oder hätten lange
Wartezeiten in Kauf zu nehmen. "Diese Missstände erfordern ein
sofortiges Handeln von Bund, Ländern und Kommunen", stellt FHK
-Geschäftsführerin Heike Herold, fest. "Die ausreichende Finanzierung
von Schutz und Hilfe muss dringend bundesrechtlich verankert werden."

FHK hat dazu einen Regelungsvorschlag erarbeitet, der einen
eigenständigen Rechtsanspruch für alle Frauen und deren Kinder auf
Schutz vor Gewalt und auf entsprechende Hilfen in einem Bundesgesetz
vorsieht. Zu finden ist er unter http://ots.de/1KaSr.



Pressekontakt:
Heike Herold, Geschäftsführerin Frauenhauskoordinierung e. V.
Tel.: 030/338434210
E-Mail: info@frauenhauskoordinierung.de

Original-Content von: Frauenhauskoordinierung e.V., übermittelt durch news aktuell


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