Kennzeichnung von Freilandeiern nach 12 Wochen Stallpflicht:
Geflügelwirtschaft setzt auf Solidarität des Lebensmittelhandels
Geschrieben am 06-02-2017 |   
 
 Berlin (ots) - Wegen der vogelgrippebedingt weiterhin geltenden  
Stallpflicht in weiten Teilen Deutschlands werden in diesen Tagen die 
Freilandeier knapp. Grund: Nach Ablauf von zwölf Wochen Stallpflicht  
müssen die Eier aus den Freilandbetrieben im Handel als  
Bodenhaltungseier vermarktet werden, so sehen es die  
EU-Vermarktungsnormen vor. Für die Kennzeichnung dieser Eier haben  
der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und der im  
ZDG organisierte Bundesverband Deutsches Ei (BDE) gemeinsam mit dem  
Verein für kontrollierte alternative Tierhaltung (KAT) eine  
praktikable Lösung gefunden, die den Betrieben die Weiternutzung  
ihrer bisherigen (Freiland-)Verpackungen ermöglicht und zugleich den  
Verbraucher unmissverständlich über die Herkunft der Eier informiert  
- durch den geänderten Stempel auf dem Ei (jetzt "2" für Bodenhaltung 
statt wie bisher "1" für Freilandhaltung) und einen Aufkleber auf der 
Verpackung, der sämtliche Hinweise auf die bisherige Freilandhaltung  
überdeckt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-schaft  
(BMEL) hat die Rechtskonformität des Vorschlags aus der  
Eierwirtschaft bestätigt und die Bundesländer darüber in Kenntnis  
gesetzt. 
 
   Folgende Vorgehensweise gilt demzufolge für Eier aus den  
betroffenen Freilandbetrieben: 
 
   - Bei Überschreitung der 12-Wochen-Frist werden die in  
Freilandbetrieben erzeugten Eier als Bodenhaltungseier mit der  
Haltungsform "2" gekennzeichnet. 
 
   - Bei Abgabe dieser Eier an den Lebensmitteleinzelhandel / die  
Verbraucher kann die bisherige Freilandverpackung unter der Bedingung 
weiterverwendet werden, dass sie mit einem eindeutig auf die  
Bodenhaltung hinweisenden Zusatzetikett mit nachfolgendem Inhalt  
gekennzeichnet wird: 
 
   "Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen Eier aus Bodenhaltung 
(mit Wintergartenauslauf) Infos unter: www.was-steht-auf-dem-ei.de" 
 
   "Wir haben eine einheitliche und praktikable Lösung gefunden. Nur  
so haben die Freilandbetriebe die nötige Planungs- und  
Vermarktungssicherheit. Jetzt liegt es am Handel, diesen  
Lösungsvorschlag ohne Preisabschläge zu akzeptieren", setzt  
ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke auf die Solidarität des  
Lebensmitteleinzelhandels mit den unverschuldet in diese schwierige  
Situation geratenen Legehennenhaltern: "Wir erwarten, dass der Handel 
mit dieser Solidarität die von Politik und Gesellschaft ausdrücklich  
gewollte Freilandhaltung als tierwohlfördernde Maßnahme stützt." 
 
 
 
Pressekontakt: 
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. 
Christiane von Alemann 
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin 
Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50 
E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de 
 
Original-Content von: Zentralverband der Deutschen Gefl?gelwirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell
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