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Rheinische Post: Kommentar / Kluges Streik-Urteil = Von Antje Höning

Geschrieben am 26-07-2016

Düsseldorf (ots) - Das werden Passagiere, Bahnkunden und
Patienten, die in den vergangenen Jahren von Streiks gequält wurden,
gerne hören: Das Bundesarbeitsgericht verurteilte die Gewerkschaft
der Flugsicherung zu Schadenersatz für den Streik 2012. Das Urteil
ist wegweisend und klug zugleich. Die Richter hebeln nicht die
grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie aus. Gewerkschaften können
weiter für ihre Ziele kämpfen und streiken. Doch die Richter setzen
ihnen klare Grenzen. Wenn es um Lohn- oder Arbeitszeit-Regelungen
geht, für die noch Friedenspflicht gilt, sind Streiks rechtswidrig.
Und wer rechtswidrig streikt, muss für den Schaden haften. Das ist
ein Dämpfer auch für Cockpit, GDL und Marburger Bund, die sich immer
mehr heraus- und Kunden immer öfter in Geiselhaft genommen haben.
Eine Gewerkschaft, die Millionen-Forderungen zu befürchten hat, wird
sich künftig gut überlegen, ob sie die Friedenspflicht unterläuft und
ihr Recht auf Warnstreiks überdehnt. Die Macht der
Spartengewerkschaften wird gestutzt, Streiks dürften weniger werden -
ein guter Tag für Verbraucher.

www.rp-online.de



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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