Rheinische Post: Kommentar: Strafe für Stalker
Geschrieben am 13-07-2016 |   
 
 Düsseldorf (ots) - Die Reform für eine bessere Verfolgung von  
Stalkern und mehr Schutz für die Opfer ist überfällig. Bislang  
mussten die Opfer erst so verzweifelt sein, dass sie beispielsweise  
den Arbeitsplatz oder den Wohnort wechselten. Erst dann konnten die  
Täter bestraft werden. Damit waren die Täter besser geschützt als die 
Opfer. Was Stalking mit einem Menschen macht, darf man nicht  
unterschätzen. Viele Opfer leiden über Jahre unter Angstzuständen -  
auch wenn die konkreten Attacken schon aufgehört haben. Stalker legen 
es darauf an, Macht über das Leben ihrer Opfer zu bekommen. Es war  
also ein untragbarer Zustand, dass es von den Nerven des Opfers  
abhing, ob ein Täter bestraft werden konnte oder nicht. Diese  
Gesetzeslücke wird nun geschlossen. Vielen Betroffenen wird das  
helfen. Doch vor dem Hintergrund, dass die geschätzte Dunkelziffer  
von Stalking-Opfern die Zahl der polizeilich erfassten Fälle um ein  
Vielfaches übersteigt, ist die Neuregelung auch nur ein kleiner  
Schritt für die Bewältigung eines großen Problems. 
 
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verunsichern, sie verängstigen, sie können jemanden in den Wahnsinn  
treiben. Und im schlimmsten Fall werden Stalker zu Mördern. Die  
Gesetzesänderungen, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat,  
sind lange überfällig gewesen. Den Opfern half die bisher geltende  
Rechtslage wenig, weil sie erhebliche Beeinträchtigungen in ihrer  
Lebensgestaltung nachweisen mussten, bevor dem Täter strafrechtliche  
Konsequenzen mehr...
 
  
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