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Badische Neueste Nachrichten: zu BKA-Gesetz Kommentar von Martin Ferber

Geschrieben am 20-04-2016

Karlsruhe (ots) - Nun hat es auch das 2008 von der damaligen
Großen Koalition verabschiedete BKA-Gesetz erwischt. Und wieder
schreiben die obersten Richter der Nation dem Gesetzgeber ins
Stammbuch, dass er zu weit gegangen ist und unverhältnismäßig in die
Grundrechte der Bürger eingreift. Im ewigen Wechselspiel zwischen den
Polen Freiheit und Sicherheit schlägt Karlsruhe einen Mittelweg ein:
So würdigen die Verfassungsrichter zwar die Bedeutung des
Anti-Terror-Kampfes, der dem Schutz der Bürger wie der Verteidigung
der Demokratie gilt, gleichwohl ist aus ihrer Sicht nicht alles
rechtlich zulässig, was technisch möglich ist. Im Falle des
BKA-Gesetzes gilt dies vor allem für die geplante Übermittlung von
Daten ins Ausland, die durch den Einsatz des sogenannten
"Bundes-Trojaners" zum Ausspähen von Computern gewonnen werden.



Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
redaktion.leitung@bnn.de


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