| | | Geschrieben am 31-03-2016 Anfängerfehler bei der Unternehmensgründung
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 Köln (ots) - Mit einer Idee fängt es an. Oder einem Angebot. Der
 Schritt in die unternehmerische Selbständigkeit. Der Existenzgründer
 steht vor einer Vielzahl von offenen Fragen. Eine der wichtigsten
 Fragen ist:
 
 Welche Rechtsform passt zu mir und meiner Geschäftsidee?
 
 "Vielen angehenden Jungunternehmern ist überhaupt nicht bekannt,
 welche Unternehmensformen für eine selbständige Tätigkeit zur
 Verfügung stehen und welchen Gestaltungsspielraum es da gibt", weiß
 Notar Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. Oft
 scheinen andere Fragen dringender, dabei ist die Wahl der richtigen
 Rechtsform die Voraussetzung für den Erfolg des Unternehmens. Allzu
 leicht können die Weichen gleich zu Beginn des Unternehmerdaseins
 falsch gestellt werden. Solche Anfängerfehler haben lange und
 weitreichende Folgen.
 
 Dabei leistet der Notar die nötige Aufklärung: "Die Auswahl an
 Rechtsformen ist groß: sie reicht vom Einzelkaufmann bis zur großen
 börsennotierten Aktiengesellschaft", erläutert Uerlings. Zwei
 Grundformen sind für den Anfang zu unterscheiden: der Einzelkaufmann
 und die Personengesellschaften einerseits sowie die
 Kapitalgesellschaften andererseits. Diese Grundformen unterscheiden
 sich vor allem in punkto Haftung und Vertretung des Unternehmens.
 
 "Prinzipiell gilt für Personengesellschaften: Alle handeln und
 haften gemeinsam", erläutert Notar Uerlings. Bei diesen
 Gesellschaften, zu denen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
 die offene Handelsgesellschaft (oHG) oder die Kommanditgesellschaft
 (KG) gehören, müssen die Gesellschafter generell mit ihrem
 Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft geradestehen. Eine
 solche persönliche Haftung der Gesellschafter gibt es bei
 Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht. In dieser Rechtsform kann
 das Unternehmerrisiko auf das sogenannte Stamm- bzw. Grundkapital
 begrenzt werden. Gleichzeitig muss dieses Startkapital aber auch bei
 der Gründung der Gesellschaft vorhanden sein. So muss für die in
 Deutschland besonders beliebte Gesellschaft mit beschränkter Haftung
 (GmbH) ein Stammkapital von nominal 25.000 EUR aufgebracht werden,
 wovon bei Bargründungen aber nur die Hälfte sofort eingezahlt werden
 muss. Man kann also auch mit 12.500 EUR eine GmbH gründen. Für wenig
 kapitalintensive Tätigkeiten kann auf die Unternehmergesellschaft
 (haftungsbeschränkt) zurückgegriffen werden, die entsprechend weniger
 Stammkapital haben kann.
 
 "Ein Patentrezept für die richtige Rechtsform gibt es nicht", so
 Notar Uerlings. "Es kommt immer darauf an: zum Beispiel auf den
 Unternehmensgegenstand, die Zahl der Gesellschafter, den
 Kapitalbedarf, die Wachstumspläne, die Mitarbeiterbeteiligung und
 auch darauf, wie risikoreich die unternehmerische Tätigkeit ist",
 erläutert Uerlings. Aufgrund dieser Vielzahl von Faktoren ist es nur
 einleuchtend, dass es bei der richtigen Wahl der Rechtsform immer um
 eine Entscheidung im Einzelfall geht, die gut überlegt und durch
 fachkundige Berater wie Ihren Notar begleitet sein muss.
 
 Neben der Gründung des Unternehmens sorgt der Notar auch dafür,
 dass alle erforderlichen Eintragungen im Handelsregister vorgenommen
 werden. Das Fazit von Notar Uerlings fällt daher eindeutig aus:
 "Lassen Sie sich und ihr Unternehmen beraten, ob die gewünschte
 Rechtsform auch zu Ihnen passt."
 
 
 
 Pressekontakt:
 Rheinische Notarkammer
 Burgmauer 53
 50667 Köln
 T:	+49 (0) 221 2 57 52 91
 F:	+49 (0) 221 2 57 53 10
 E:	info@rhnotk.de
 
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