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LVZ: Milbradt-Vorschlag zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Besondere Hilfen für die neuen Länder erübrigen sich ab dem Jahr 2020

Geschrieben am 30-09-2015

Leipzig (ots) - Keine Sondermittel mehr für den weiteren Aufbau
Ost ab 2020. Mit diesem Fazit mischt sich Sachsens früherer
Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) in die heiße Phase der
Bund-Länder-Verhandlungen über eine Neugliederung der
Finanzbeziehungen nach dem Auslaufen des Solidarpaktes ein. Gegenüber
der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) schlägt Milbradt
unter anderem vor, in erster Linie "die volle Berücksichtigung der
gemeindlichen Steuerkraft" als Basis zu nehmen. Die Länder seien im
Übrigen verpflichtet, ihren Gemeinden einen auskömmlichen kommunalen
Finanzausgleich zu organisieren. "Daher sind Gemeindesteuereinnahmen
in voller Höhe, gegebenenfalls umgerechnet mit dem durchschnittlichen
Hebesatz, in den Bund-Länder-Finanzausgleich einzubeziehen." Deshalb,
so Milbradts Schlussfolgerung, "erübrigt sich auch ein besonderes
Hilfsinstrument für die neuen Länder über das Jahr 2019 hinaus."
"Zwingend" ergänzt werden müsse die Neuorganisation der
Finanzbeziehungen zur Disziplinierung der Länderausgaben mit einem
scharfen "wirksamen Sanktionsmechanismus" bei einer nachhaltigen
Verletzung der Schuldenbremse. Nur so sei gesichert, dass das
Solidarprinzip nicht bei nächster Gelegenheit einfach wieder
ausgehebelt werden könne. Milbradt nennt diese Gefahr die "moralische
Versuchung". Im Wesentlichen sollte sich der neue Finanzausgleich auf
die unterschiedlichen Steuereinnahmen beziehen, da davon auszugehen
sei, dass der Bedarf pro Einwohner überall nahezu gleich hoch sei. Da
der Bund mittlerweile die Sozialausgaben "weitgehend" übernommen
habe, sei auch eine größere Besserstellung der Stadtstaaten nicht
mehr notwendig.



Pressekontakt:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/233 244 0


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