| | | Geschrieben am 25-07-2015 Kölner Stadt-Anzeiger: Kirchenrechtler Thomas Schüller bekräftigt Schadensersatz-Forderung gegen Ex-Bischof Tebartz-van Elst
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 Köln (ots) - Der Kirchenrechtler Thomas Schüller hat den Verzicht
 der hessischen Justiz auf ein Untreue-Verfahren gegen den früheren
 Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst als "politische
 Entscheidung" kritisiert. Die Begründung der Limburger
 Staatsanwaltschaft, dass die Kirche ihre inneren Angelegenheiten
 selbst zu regeln habe und sie deshalb kein Verfahren wegen der
 umstrittenen Finanzierung der neuen Limburger Bischofsresidenz
 einleite, nannte der Münsteraner Professor "abstrus": "Niemand darf
 im Raum der Kirche ungestraft staatliches Recht brechen oder Gesetze
 übertreten. Die Kirchen sind kein Staat im Staat", sagte Schüller dem
 "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe). Die
 Schadensersatz-Forderung des Bistums an seinen früheren Bischof
 bezeichnete Schüller als "letzten Akt des Limburger Dramas". Die
 derzeitige Bistumsleitung müsse so vorgehen, weil ihr die sorgsame
 Verwaltung des Kirchenvermögens obliege. "Nähme sie Tebartz - und
 übrigens auch die zuständigen kirchlichen Aufsichtsgremien - von der
 persönlichen Haftung aus, entstünde dem Bistum ja neuer, zusätzlicher
 Schaden", argumentierte Schüller. Es sei also "kein Racheakt und auch
 kein Nachtreten", wenn Bistumsverwalter Manfred Grothe als
 Amtsnachfolger des Bischofs in Rom auf Schadensersatz dringe, sondern
 seine Pflicht. Sollte ein kirchliches Gericht Tebartz zu
 Schadensersatz verurteilen, könnte das Bistum nach Schüllers Worten
 einen Teil von der monatlichen Pension des Ex-Bischofs in Höhe von
 mehr als 7000 Euro einbehalten und mit dem entstandenen
 Vermögensschaden - die Rede ist von mindestens 3,9 Millionen Euro -
 verrechnen. Schüller sieht das Bistum derzeit "an einem Wendepunkt",
 weil im Herbst die Suche nach einem neuen Bischof offiziell beginnen
 soll. "In der ganzen Affäre ist der Schadensersatz der letzte offene
 Punkt." Diesen vor Eröffnung des Nachfolge-Verfahrens zu klären, sei
 "politisch opportun und geboten", so Schüller.
 
 
 
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