Rheinische Post: Grüne in NRW kritisieren Karlsruher Beschluss zum kirchlichen Arbeitsrecht
Geschrieben am 21-11-2014 |   
 
 Düsseldorf (ots) - Der Landesvorsitzende der Grünen in NRW, Sven  
Lehmann, übte massive Kritik am aktuellen Beschluss des  
Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht. Karlsruhe  
bestätigte das Recht einer katholischen Klinik, einem Chefarzt zu  
kündigen, der nach Ehescheidung wieder geheiratet und damit gegen  
katholische Glaubensgrundsätze verstoßen hatte. Lehmann sagte gestern 
der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinische Post" (Freitagausgabe):  
"Es ist bedauerlich, dass das Verfassungsgericht die Sonderrechte der 
Kirchen im Arbeitsrecht bestätigt hat. Das kirchliche Arbeitsrecht  
atmet den Geist des letzten Jahrtausends. Scheidung oder  
Homosexualität sind kein Kündigungsgrund. Es ist auch nicht  
akzeptabel, dass viele kirchlich Beschäftigte schlechteren  
Kündigungsschutz haben oder keine Betriebsräte gründen dürfen." Dies, 
so fuhr der Grünen-Chef NRW fort, gilt umso mehr, da die meisten  
Einrichtungen mehrheitlich öffentlich finanziert werden. Immer mehr  
Gläubige lehnten die rigorose Haltung der Kirchenführungen in dieser  
Frage ab: "Wir Grüne fordern, dass kirchliche Beschäftigte außerhalb  
des Verkündigungsbereichs die gleichen Rechte bekommen wie andere  
Arbeitnehmer auch. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss so  
geändert werden, dass seine Bestimmungen auch für Beschäftigte in  
kirchlichen Einrichtungen gelten." 
 
 
 
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   Sperrfrist: 21.11.2014 00:00 
   Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der 
   Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist. 
 
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Prozent) ist der Ansicht, die Beihilfe zur Selbsttötung sollte  
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