(Registrieren)

Westfalen-Blatt: zum Thema Koalitionsfragen

Geschrieben am 21-10-2014

Bielefeld (ots) - Das Thüringer Experiment taugt aus einem
offenkundigen Grund nicht als Blaupause für eine rot-rot-grüne
Koalition auf Bundesebene. In Erfurt will sich die SPD zum
Juniorpartner der SED-Nachfolger machen, in Berlin dagegen wäre die
Linke nur einer von zwei kleinen Partnern der SPD. Aus dem Erfolg
oder Misserfolg einer Regierung Ramelow Schlüsse auf mögliche
Bündnisse nach der Bundestagswahl 2017 zu ziehen, ist mindestens
gewagt. Wahrscheinlicher, weil realitätstauglicher scheint eine
andere Option. Unaufgeregt und effizient regiert Schwarz-Grün das
Flächenland Hessen. Die handelnden Personen passen zusammen, die
Probleme (Fluglärm und Flüchtlinge) sind pragmatisch lösbar. In
Zeiten der Bedrohung der Welt, Europas und Deutschlands durch den
»Islamischen Staat« (IS) stellt sich die Gemengelage auf Bundesebene
ungleich komplexer dar. Außenpolitisch können derzeit nur Union und
SPD Verantwortung tragen. Linke, Grüne und AfD scheiden aus. Was
sollte sich daran innerhalb der kommenden drei Jahre ändern? Dass
Katrin Göring-Eckardt einen Kampfeinsatz gegen die IS-Terroristen mit
Zustimmung des UN-Sicherheitsrates gutheißt, könnte man für Taktik
halten. Denn die Grünen-Fraktionsvorsitzende weiß genau: Ein
UN-Mandat würde mit höchster Wahrscheinlichkeit am Veto Russlands
scheitern. Insofern ist ihr Vorstoß frei von jedem politischen
Risiko. Zur dritten Regierung Merkel gehört das Festhalten am Status
Quo. Weil nicht klar ist, ob die Kanzlerin sich im September 2017
erneut zur Wiederwahl stellt, ist der Stillstand gewollt. Alle warten
- und einige laufen sich warm. Das Duell im Kabinett: Sigmar Gabriel
(SPD) gegen Ursula von der Leyen (CDU). Beide trauen sich den Job an
der Spitze zu, allerdings sind beide bei weitem nicht so beliebt wie
die Kanzlerin. Die Verteidigungsministerin hat ihr Amt als
Bewährungsprobe angetreten - für höhere Aufgaben. Für die SPD scheint
klar zu sein, dass die Gegnerin im September 2017 Ursula von der
Leyen heißen wird. Sonst nähmen Gabriel und Außenminister
Frank-Walter Steinmeier die umstrittene Verteidigungsministerin,
immerhin Kollegin im Kabinett, nicht so aufs Korn, als wäre die SPD
eine Oppositionspartei. Ob die Verteidigungsministerin den Sprung zur
Spitzenkandidatin der Union schaffen kann, hängt nicht nur von Angela
Merkels Lebensplanung ab. Die CSU dürfte das entscheidende Wort
haben. Sollte Parteichef Horst Seehofer zum Zeitpunkt der
Entscheidung noch im Amt und einigermaßen machtvoll sein, würde es
schwierig für die ehrgeizige Politikerin. Denn Seehofer weiß: Eine
weitere Große Koalition ist unter von der Leyen kaum vorstellbar.
Allerdings: Das war Schwarz-Rot unter Angela Merkel 2005 auch nicht.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

553447

weitere Artikel:
  • Rheinische Post: Kluges Pistorius-Urteil Düsseldorf (ots) - Oscar Pistorius ist und bleibt eine Figur der Sportgeschichte. Als erster beidseitig unterschenkelamputierter Athlet startete er vor zwei Jahren bei den Olympischen Spielen in London. Seine Lebensgeschichte machte ihn zu einem globalen Helden. Seit dem Valentinstag 2013 ist Pistorius ein gefallener Held. Der Südafrikaner hat seine Freundin mit Schüssen durch eine geschlossene Tür getötet. Die Strafe, die die Richterin zum Abschluss des weltweit beachteten Prozesses gegen ihn aussprach, ist dem Delikt angemessen. mehr...

  • Rheinische Post: Chance Digitalisierung Düsseldorf (ots) - Die Resultate des IT-Gipfels von Bundesregierung und Wirtschaft sind zu begrüßen. Es ist erstens klug, wenn die Industrie, unterstützt von der Politik, die weitere Digitalisierung und damit das Internet als riesige Chance sieht. Gerade im Hochlohnland Deutschland ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Produktivität weiter erhöhen. Konzerne wie Henkel, Bayer, Daimler, Post können Produkte und Dienstleistungen dank digitaler Technik besser entwickeln. Das kann auch Arbeitnehmern helfen, obwohl es einfache Jobs gefährdet. mehr...

  • Rheinische Post: NRW muss seine Schätze bewahren Düsseldorf (ots) - Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich gern als Kultur-Region. Bedeutende Bauwerke und Museen schmücken die Gegend zwischen Ardennen und Porta Westfalica. Man muss oft keine 40 Kilometer weit fahren, um Musik, Theater und Kunst vom Feinsten zu genießen. Dieser Reichtum bedeutet auch Verpflichtung. Das Kulturerbe will bewahrt sein. Dieser Pflicht kommt das Land nicht immer nach. Die leichtfertige Versteigerung der wertvollen Warhol-Bilder durch das landeseigene Glücksspielunternehmen Westspiel ließen die verantwortlichen mehr...

  • Lausitzer Rundschau: Watschn nach drei Jahren Bundestag muss nicht vor Rüstungsexporten informiert werden Cottbus (ots) - Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Informationspflicht der Bundesregierung über genehmigte Rüstungsexporte ist eine nachträgliche Watschn für die damalige Regierung von Angela Merkel, Guido Westerwelle und Philipp Rösler. Und das wird auch nicht dadurch gemildert, dass Beratungen über Voranfragen von Rüstungskonzernen weiter geheim bleiben dürfen. Es war unerträglich, wie die Verantwortlichen 2011 gemeinsam so taten, als gäbe es den Beschluss nicht, 200 deutsche Panzer nach Saudi-Arabien zu liefern, mehr...

  • Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urlaubsurteil des Bundesarbeitsgerichts Stuttgart (ots) - Rein formal hat der klagende Mitarbeiter sogar einige Argumente auf seiner Seite. Denn wer die zwei Zusatztage bekommt und wer nicht, entscheidet sich allein nach dem Alter des Mitarbeiters; und Altersdiskriminierung ist in Deutschland verboten. Dennoch ist es zu begrüßen, dass das Bundesarbeitsgericht bei der Auslegung des Diskriminierungsverbots nicht nur den Gesetzestext, sondern auch den gesunden Menschenverstand zurate gezogen hat. Schließlich kann Gleiches sehr wohl unterschiedlich behandelt werden, wenn es mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht