Mitteldeutsche Zeitung: zu Edathy
Geschrieben am 29-08-2014 |   
 
 Halle (ots) - Edathy hätte also vor den zuständigen Fachgerichten  
rügen müssen, dass die Durchsuchungen seiner Wohnungen und Büros  
wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften ihn  
in seiner Immunität als Abgeordneter verletzten. Da er zu diesem  
Zeitpunkt noch dem Bundestag angehörte, war die Durchsuchung - sagt  
das Bundesverfassungsgericht ganz klar - rechtswidrig. Edathys  
Beschwerde  hätte also mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg  gehabt -  
wenn dabei  die Grundregeln  des Verfahrensrechts berücksichtigt   
worden wären. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Mitteldeutsche Zeitung 
Hartmut Augustin 
Telefon: 0345 565 4200
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