Mayer: Koalition beweist Handlungsfähigkeit beim Thema Armutsmigration aus der EU
Geschrieben am 27-08-2014 |   
 
 Berlin (ots) - Rechtsmissbrauch und Betrug werden erschwert 
 
   Das Bundeskabinett hat heute den Abschlussbericht zur  
Armutsmigration in der EU und einen Gesetzentwurf zur Umsetzung von  
Maßnahmen gegen den Sozialmissbrauch durch Bürger aus anderen  
EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Hierzu erklärt der innenpolitische  
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer: 
 
   "Die CDU/CSU hat das Thema Armutsmigration aus der EU zu Recht auf 
die Tagesordnung gesetzt. Das zeigen nicht zuletzt der jetzt von der  
Bundesregierung vorgelegtem Abschlussbericht zur EU-Armutsmigration  
und die Maßnahme, die die Bundesregierung dazu verabschiedet hat. Das 
wachsende Problem der Einwanderung von EU-Bürgern zum Zwecke des  
Bezuges von Sozialleistungen untergräbt die Akzeptanz für die  
Freizügigkeit in der Europäischen Union. Damit wird eine der  
zentralen Errungenschaften der EU beschädigt und das  
zusammenwachsende Europa geschwächt. Wir haben einen Binnenmarkt in  
Europa, die Freizügigkeit gilt, wir wollen aber keinen europäischen  
Sozialstaat, in dem Deutschland Zahlmeister ist. 
 
   Mit dem begleitenden Gesetzentwurf werden Rechtsmissbrauch und  
Betrug im Bezug auf das Freizügigkeitsrecht und den Kindergeldbezug,  
sowie die Schwarzarbeit  konsequenter unterbunden. Wer falsche  
Angaben beim Amt macht und sich dadurch Sozialleistungen erschleicht, 
darf eine bestimmte Zeit nicht mehr nach Deutschland kommen. Künftig  
macht sich derjenige strafbar, der Aufenthaltsdokumente durch  
unrichtige Angaben erschleicht. Kindergeldzahlungen werden zur  
Vermeidung  von Missbrauch und Mehrfachzahlungen von der Angabe der  
Steueridentifikationsnummern abhängig gemacht. Wenn jemand künftig  
ein neues Gewerbe anmeldet, müssen die Gewerbeämter Anträge auf  
Anhaltspunkte für Scheinselbständigkeit überprüfen. Damit können wir  
gegen Scheingewerbe vorgehen, die nur darauf zielen,  
Aufstockerleistungen zu erhalten. Auch das Aufenthaltsrecht zur  
Arbeitssuche wird künftig für Unionsbürger auf sechs Monate  
befristet. 
 
   Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von  
Missbrauch und stärken so die Akzeptanz der Freizügigkeit." 
 
   Hintergrund: 
 
   Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den  
Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses  zu "Rechtsfragen und 
Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der Sozialen  
Sicherungssystem durch Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten"  
beschlossen. Der Staatssekretärsausschuss unter gemeinsamer  
Federführung von BMAS und BMI war im Januar eingerichtet worden und  
hatte bereits im März einen Zwischenbericht vorgelegt. Ebenfalls vom  
Bundeskabinett beschlossen wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des  
Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften, der u.a.  
Einreisesperren bei Missbrauchsfällen und eine Befristung des  
Aufenthalts zur Arbeitssuche auf höchstens sechs Monate vorsieht.  
Zudem werden Täuschungen bei der Beantragung von  
Aufenthaltsdokumenten unter Strafe gestellt. Die Voraussetzungen für  
die Beantragung von Kindergeld werden erhöht und Missbrauch zu  
verhindern. 
 
 
 
Pressekontakt: 
CDU/CSU - Bundestagsfraktion 
Pressestelle 
Telefon:  (030) 227-52360 
Fax:      (030) 227-56660 
Internet: http://www.cducsu.de 
Email: pressestelle@cducsu.de
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