MDK Rheinland-Pfalz strebte 30 Prozent der Pflegegutachten nach Aktenlage an / "Exclusiv im Ersten: Im Zweifel gegen den Patienten?" heute, 21.50 Uhr im Ersten
Geschrieben am 11-08-2014 |   
 
 Mainz (ots) - Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung  
Rheinland-Pfalz (MDK) hat Zielvorgaben gemacht, wonach 30 Prozent der 
Pflegefälle nach Aktenlage zu begutachten waren. Dies ergaben  
Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz". Aus internen  
Unterlagen des MDK vom Mai 2012 geht hervor, dass im Durchschnitt  
"eine Aktenlagebegutachtung von 30 Prozent in jedem Beratungs- und  
Begutachtungszentrum" anzustreben sei. Im Juli 2012 wurde nach einem  
weiteren internen Protokoll das angestrebte Ziel erreicht: Der  
Durchschnitt zur Aktenlagebegutachtung liege "mittlerweile bei 30  
Prozent". 
 
   Zielvorgaben wie diese stoßen in der Politik auf Kritik. Der  
rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) sagte  
gegenüber "Report Mainz": "Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen,  
Zielvorgaben, Quoten, Zielmargen, die gehen gar nicht. Und wenn mir  
so etwas deutlich wird und mir der Nachweis geliefert wird, dass es,  
was die Begutachtung angeht, auch die Aktenlagebegutachtung angeht,  
eine Zielvorgabe gibt, an die man sich dann auch noch hält, dann habe 
ich auch schon ganz große Zweifel, ob die Unabhängigkeit der  
Begutachtung tatsächlich so gelebt wird, wie ich es für richtig  
halte." Schweitzers Ministerium ist für die Rechtsaufsicht über den  
MDK zuständig. Das Ministerium hat inzwischen eine Stellungnahme vom  
MDK angefordert und erhalten. Weitere Gespräche würden folgen, sagte  
das Ministerium. 
 
   Der Sozialrechtler Prof. Ingo Heberlein befürchtet bei solchen  
Zielvorgaben Nachteile auch für die Patienten: "Diese Vorgabe ist  
also einmal gesetzwidrig, weil nämlich das Gesetz vorsieht, dass in  
der Regel Begutachtungen nach häuslicher Situation zu erfolgen haben, 
sich also der Gutachter zum Versicherten hinzubegeben hat. Zum  
Zweiten, dass nur in Ausnahmefällen Gutachten nach Aktenlage erstellt 
werden. Bei 30 Prozent, das ist keine Ausnahmesituation mehr."  
Außerdem, so Heberlein, sei es nicht akzeptabel, dass so etwas als  
dienstlich verpflichtende Vorgabe an Gutachter gemacht werde. Die  
Gutachter würden dadurch in ihrer Unabhängigkeit unmittelbar  
angegriffen, weil sie nicht mehr nach ihrem medizinisch-pflegerischen 
Gewissen entscheiden könnten. 
 
   Der MDK antwortete auf die Frage nach Vorgaben zur Begutachtung  
nach Aktenlage nur vage. Der Verwaltungsrat schließe seit Jahren  
Ziele mit der Geschäftsführung ab, "die sich je nach Aufgabengebiet  
in den Zielvereinbarungen einzelner Mitarbeiter wiederfinden. Die  
Ziele im Bereich der Pflegebegutachtung sind seit Jahren  
unverändert." 
 
   "Exclusiv im Ersten: Im Zweifel gegen den Patienten? - Der Kampf  
um die Pflegestufe", eine Reportage von "Report Mainz", 11. August  
2014, 21.50 Uhr im Ersten. 
 
   Weitere Informationen auf www.reportmainz.de Zitate gegen  
Quellenangabe frei. 
 
   Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Redaktion "Report Mainz",  
Tel. 06131/929-33351 oder den Autoren Gottlob Schober, Tel. 0173/23  
98 176.
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