Kommission weist ARD-Berichterstattung über "Geheimakte Freihandelsabkommen" zurück
Geschrieben am 05-08-2014 |   
 
 Berlin (ots) - Die Europäische Kommission hat die Darstellung über 
die "Geheimakte Freihandelsabkommen" in der ARD-Sendung "Der große  
Deal" vom Montagabend zurückgewiesen. Angreifbar ist insbesondere die 
Darstellung über angebliche Geheimpapiere, die Verbreitung  
gefährlicher Chemikalien, die angeblich drohende Privatisierung  
öffentlicher Krankenhäuser in Deutschland und die angebliche Gefahr  
für deutsche Arbeitsschutzstandards. 
 
   In der Reportage "Der große Deal" im ARD-Fernsehen am Montagabend  
wurde behauptet, grundsätzliche Standards in Europa seien in Gefahr - 
unter anderem bei der Zulassung von Chemikalien. Zwar erwähnen die  
Autoren ein öffentliches EU-Positionspapier mit der Bemerkung, dass  
die EU die Verbreitung gefährlicher Chemikalien wohl nicht zulassen  
wolle. Allerdings meinen die Autoren mit dem wissenschaftlichen  
Beirat des zukünftigen regulatorischen Rates unter TTIP ein  
"Schlupfloch" entdeckt zu haben, weil dieser angeblich von Lobbyisten 
besetzt würde. 
 
   Dazu hat Frank Hoffmeister, stellvertretender Kabinettchef von  
Handelskommissar Karel De Gucht, heute (Dienstag) gegenüber dem WDR  
wie folgt Stellung genommen: "Weder der Beirat noch der Rat selbst  
könnten als Vertragsorgane eine gegenseitige Anerkennung für neue  
Chemikalien aussprechen, sondern allenfalls Empfehlungen. Vielmehr  
unterliegt jede Chemikalie, die in Europa in Verkehr gebracht wird,  
den EU-Vorschriften von der einschlägigen REACH-Richtlinie und dem  
dort vorgesehen Zulassungsverfahren." 
 
   Kein Zwang zur Privatisierung von Krankenhäusern 
 
   Der ARD-Beitrag "Der große Deal" verweist zudem auf angeblich  
geheime Unterlagen, laut denen darüber verhandelt werde,  
US-Krankenhausketten auf den hiesigen Markt zu lassen, die ihre  
Krankenschwestern und Ärzte aus den USA importieren und sie nach  
dortigem Recht beschäftigen und bezahlen. Diese Darstellung ist  
falsch. Wie der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und sein  
Sprecher bereits klargestellt haben, kann TTIP nicht die Anwendung  
deutschen Arbeitsrechts auf deutschem Boden in Frage stellen. Gabriel 
macht in der Sendung auch die vollkommen korrekte Aussage, die  
öffentliche Daseinsvorsorge stehe in dem Freihandelsabkommen nicht  
zur Disposition. Der suggerierte "Zwang zur Privatisierung" von  
Krankenhäusern ist falsch. De Guchts stellvertretender Kabinettchef  
Hoffmeister stellte dazu klar: "Nichts in TTIP wird die freie  
Entscheidung eines Mitgliedstaates darüber einschränken, ob es  
Gesundheitsdienstleistungen öffentlich-rechtlich oder durch Private  
organisieren lässt." 
 
   Handelskommissar De Gucht ruft zu einer sachlichen Debatte auf 
 
   Die Kommission hat den Auftrag für ganz Europa, also alle 28  
Mitgliedstaaten und ihre 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu  
sprechen. Handelskommissar Karel De Gucht hat daher in einem heute  
(Dienstag) veröffentlichten Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung  
zu einer Versachlichung der Debatte in Deutschland aufgerufen. "Ich  
verstehe und anerkenne, dass die Meinung zu TTIP in Deutschland  
momentan besonders aufgewühlt ist. Aber meine Bitte ist, auch über  
den nationalen Tellerrand hinauszublicken und sich anzusehen, was in  
anderen Ländern passiert und wie dort das Thema gesehen wird",  
schreibt De Gucht. "Es sollte zu denken geben, dass der Rest Europas  
weit größere Chancen als Gefahren in TTIP sieht. Und gerade in  
Deutschland werden letztere häufig übersteigert wahrgenommen." 
 
   Link zur ausführlichen Klarstellung: http://europa.eu/!bf89kX 
 
 
 
Pressekontakt: 
Reinhard Hönighaus 
Sprecher der Europäischen Kommission in Deutschland 
+49 (30) 2280 2300 
reinhard.hoenighaus@ec.europa.eu
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