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Holmeier/Nüsslein/Lenz: Wirtschaftsausschuss billigt EEG-Reform - Weg frei für abschließende Beratung im Bundestag

Geschrieben am 25-06-2014

Berlin (ots) - Am 24. Juni 2014 hat der Ausschuss für Wirtschaft
und Energie des Deutschen Bundestages die EEG-Reform beschlossen.
Hierzu erklären der energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe,
Karl Holmeier, der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion,
Dr. Georg Nüßlein, und der zuständige Berichterstatter für das EEG,
Dr. Andreas Lenz:

Mit der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossenen
Reform des EEG setzen wir die richtigen Leitplanken dafür, um den
Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2035
gesteuert weiter zu steigern. Gleichzeitig halten wir die Kosten, die
uns auf dem Weg in das regenerative Zeitalter entstehen, für unsere
Bürgerinnen und Bürger genauso wie für unsere Wirtschaft im Rahmen.
Wir führen einen Ausbaukorridor für die Erneuerbaren Energien und die
verpflichtende Direktvermarktung ein. Auch zeichnen wir den Weg zu
einem Systemwechsel in Richtung Ausschreibungsmodell vor. Darüber
hinaus wird der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien stärker auf
die kostengünstigen Technologien konzentriert.

Bei den Verhandlungen hat die CSU-Landesgruppe ein besonderes
Augenmerk auf den Bestandsschutz gelegt. Es ist für uns ein hohes und
nicht verhandelbares Gut, dass sich die Menschen auf getroffene
Entscheidungen des Gesetzgebers verlassen können. Deshalb ist es
erfreulich, dass wir in diesem Bereich wichtige Nachbesserungen
gegenüber dem Regierungsentwurf durchsetzen konnten. Dies gilt z. B.
für den Bereich Biomasse. Bei der Übergangsregelung für
Biogasanlagen, die in der Vergangenheit erweitert wurden, wird die
förderfähige Strommenge auf 95 Prozent der am 31. Juli 2014
bestehenden installierten Leistung festgelegt; wahlweise kann die
tatsächliche Höchstbemessungsleistung genutzt werden. Dies stärkt
gerade die Position der Anlagenbetreiber, die erst kürzlich ihre
Anlagen erweitert haben und die Leistung ihrer Anlage in den letzten
beiden Jahren z.B. wegen Anfahrschwierigkeiten nicht voll ausfahren
konnten. Zudem wird für bestehende Biomethananlagen der
Bestandsschutz insofern gesichert, als dass Blockheizkraftwerke
(BHKW), die bisher Erdgas nutzten, auch künftig zu den bisherigen
Fördersätzen auf Biomethan umsteigen können. Dies gibt den
bestehenden Gasaufbereitungsanlagen eine sichere Geschäftsgrundlage
auch in der Zukunft.

Der Bestandsschutz gilt auch in der Eigenstromerzeugung. Wir
werden keine Bestandsanlage mit der EEG-Umlage belasten. Auch bei der
für Bayern so wichtigen Wasserkraft konnten wir den Regierungsentwurf
deutlich nachbessern, so dass die Wasserkraft auch weiterhin ihren
Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende leisten kann.
Das geplante Neubauverbot für Wasserkraftanlagen konnten wir
erfolgreich verhindern. Die jährliche Degression der Vergütung wird
von 1 auf 0,5 Prozent herabgesetzt. Dies ermöglicht eine bessere
Förderung der Wasserkraft und kann zu neuen Innovationsschüben
beitragen. Darüber hinaus wird die Regelung zu Modernisierungen
bestehender Wasserkraftanlagen insofern nachgebessert, als dass
künftig auch nicht genehmigungspflichtige Modernisierungen eine
Vergütung erhalten können, wenn nachgewiesen wird, dass das
Leistungsvermögen der Anlage durch die Modernisierungsmaßnahme um
mindestens 10 Prozent gesteigert wurde. Der Regierungsentwurf sah
vor, dass nur noch wasserrechtlich genehmigungspflichtige
Modernisierungsmaßnahmen von einer Vergütung hätten profitieren
können, was faktisch einem Modernisierungsstopp gleichgekommen wäre.

Im Bereich der Geothermie haben wir uns erfolgreich für
Investitionssicherheit eingesetzt. Die im Regierungsentwurf
vorgesehenen Übergangsregelungen waren aufgrund der langen
Realisierungszeiträume bei Geothermieprojekten zu knapp bemessen.
Durch unseren Einsatz können nun Anlagen, die bis 2016 bergrechtlich
genehmigt und vor 2021 in Betrieb genommen werden, noch nach dem
bisherigen Vergütungssystem gefördert werden. Die regelbare
Geothermie ist in vielen Regionen Bayerns von großer Bedeutung."



Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de


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