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Versorgungsrücklage nicht antasten / Versorgungsausgaben müssen gesichert werden und bleiben

Geschrieben am 25-06-2014

Frankfurt (ots) - "Das Land Hessen darf die Versorgungsrücklage
nicht antasten", war die Reaktion der Vorsitzenden des dbb Hessen,
beamtenbund und tarifunion, Ute Wiegand-Fleischhacker auf eine
Meldung in der Frankfurter Neuen Presse.

Dort war berichtet worden, dass aus der Versorgungsrücklage eine
halbe Milliarde Euro entnommen worden seien. Zudem würde im laufenden
Haushaltsjahr das Bedienen dieses Sparbeitrags der Beamtinnen und
Beamten nicht erfolgen.

"Die Versorgungsrücklage ist ein Sondervermögen, das
ausschließlich zur Mitfinanzierung künftiger Ausgaben für die
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger dient", so
Wiegand-Fleischhacker. "Die hessischen Beamtinnen und Beamten
finanzieren mit dem Verzicht auf einen Teil ihrer Besoldungserhöhung
diesen Topf mit. Eine nicht den Regeln entsprechende Entnahme führt
zu einem Vertrauensverlust für die Landesregierung."

Wiegand-Fleischhacker forderte daher den Hessischen Finanzminister
Schäfer auf, für Klarheit in dieser Frage zu sorgen. Der dbb Hessen
unterstütze den weiteren Aufbau der Versorgungsrücklage als
Sondervermögen. "Jedoch nur, wenn dieses ausschließlich zur
Mitfinanzierung künftiger Versorgungsausgaben für
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger genutzt wird."



Pressekontakt:
Thomas Müller
Pressesprecher dbb Hessen
Tel. 0171 2015645
mail: presse@dbbhessen.de


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