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Westfalenpost: Kein Kavaliersdelikt / Kommentar von Nina Grunsky zur Reform des Anti-Stalking-Gesetzes

Geschrieben am 09-06-2014

Hagen (ots) - Stalking ist kein Kavaliersdelikt. Es ist vielmehr
ein besonders perfides Vergehen, weil der Täter sein Opfer über Jahre
und Jahrzehnte zermürbt und quält. Dennoch wird Stalking bisher immer
noch wie ein Kavaliersdelikt behandelt, weil der erst im Jahr 2007 im
Strafgesetzbuch verankerte Gummi-Paragraf 238 niemals abschreckend
gewirkt hat. 25 000 Anzeigen hat es im Jahr 2011 bundesweit
gegeben, aber nur 378 Verurteilungen. Zahlen, die den Tätern
signalisieren, dass sie ihren Opfern ruhig weiter nachstellen können.
Zumal es Jahre dauert, bis ein Opfer nachweisen kann, dass es
"beharrlich" verfolgt worden ist. Und zumal nicht alle Opfer belegen
können, dass ihre "Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt"
ist, wie es das Strafgesetzbuch für eine Verurteilung vorschreibt.
Das nämlich bedeutet häufig: umziehen, eine neue Stelle annehmen.
Dies aber ist meist nicht ohne Weiteres möglich. Insofern ist eine
Verschärfung des Gesetzes zwar als öffentliches Signal zu begrüßen.
Helfen wird dies aber nicht viel. Die Probleme nämlich liegen auch in
der Praxis. Deshalb müssen Polizisten und Staatsanwälte besser
geschult werden, Stalking rechtzeitig von einer Beziehungskrise zu
unterscheiden, um schnell mit Verwarnungen und Ermittlungen
einzugreifen. Damit Richter den Tätern rascher auferlegen können,
eine professionelle Beratung aufzusuchen. Denn die braucht es für
einen nachhaltigen Opferschutz.



Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160


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