| | | Geschrieben am 22-05-2014 Erfolg für PWB Rechtsanwälte vor Bundesgerichtshof (BGH): Phoenix-Insolvenzverwalter muss Forderungen anerkennen (VIDEO)
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 Jena (ots) -
 
 Erneut konnte die Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena vor dem
 Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg verbuchen. Nach der Entscheidung
 des Gerichts (Az. IX ZR 176/13) muss der Insolvenzverwalter der
 Phoenix Kapitaldienst GmbH nun die vollständige Forderung des
 Anlegers zur Insolvenztabelle aufnehmen. "Dies bedeutet, dass unser
 Mandant die Differenz zwischen den Einlagen und der Auszahlung nun
 als Insolvenzforderung geltend machen kann. Abzüge wegen
 vermeintlicher Handelsverluste sind unzulässig", erläutert
 Rechtsanwalt Matthias Kilian, der für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte
 (www.pwb-law.com) das Urteil erstritten hat. Der Anleger wird nun
 mehr Geld vom Insolvenzverwalter erhalten.
 
 "Das Urteil hat weitreichende, positive Folgen, nicht nur für die
 geschädigten Phoenix-Anleger", betont Rechtsanwalt Kilian. "Vor allem
 ist jetzt Schluss mit der Kaputtrechnerei der Anlegerforderungen
 durch den Insolvenzverwalter." Als einzige Kanzlei hatte sich PWB
 Rechtsanwälte bis zum Bundesgerichtshof dagegen gewehrt, dass der
 Insolvenzverwalter die angemeldeten Forderungen mit der Begründung
 bestritten hatte, der Anleger müsse sich die vertraglich vereinbarten
 Verwaltungsprovisionen sowie die Handelsverluste anrechnen lassen.
 Diesen Berechnungen, die für die Anleger ausgesprochen negativ waren,
 hat nun der BGH einen Riegel vorgeschoben.
 
 Betroffen von dem Urteil sind nahezu 30.000 Phoenix-Anleger, die
 mehr als 750 Millionen Euro in Optionsgeschäfte des Unternehmens
 gesteckt hatten.
 
 Der BGH hat u. a. festgestellt, dass die Verwaltungskosten bei
 einer Anlage nicht vom Insolvenzverwalter abgezogen werden dürfen.
 Darüber hinaus hat das Gericht auf die zweckwidrige Verwendung der
 eingesammelten Gelder durch die Phoenix Kapitaldienst GmbH
 hingewiesen. Nach Auffassung der Richter erfüllte dies den Tatbestand
 der Untreue und der Pflichtverletzung gegenüber jedem einzelnen
 Anleger und müsse bei der Entscheidung, welche Forderung eines
 Anlegers zur Berechnung komme, berücksichtigt werden.
 
 "Gerade bei Schneeballsystemen wurden die Forderungsanmeldungen
 der Anleger oft durch den Insolvenzverwalter abgewiesen. Nach dem
 positiven Urteil des BGH haben nun Anleger die Chance, höhere
 Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und damit mehr Geld zu
 erhalten", freut sich Rechtsanwalt Matthias Kilian.
 
 Der Phoenix-Skandal gilt als einer der größten Fälle von
 Kapitalanlagebetrug in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das
 Unternehmen hat Anlegern Geldanlagen in Form von Optionsgeschäften
 angeboten. Diese wurden jedoch nur zum Teil durchgeführt; ein
 Großteil der eingenommen Anlegergelder floss in ein betrügerisches
 Schneeballsystem. Am 10. März 2005 wurde der Phoenix Kapitaldienst
 GmbH die Fortführung des Geschäftsbetriebes durch die Bundesanstalt
 für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt. Am 14. März 2005
 eröffnete das Amtsgericht Frankfurt am Main das Insolvenzverfahren.
 Seit dieser Zeit warten die rund 30.000 Anleger auf eine Erstattung
 ihrer Gelder durch den Insolvenzverwalter.
 
 Auf der Homepage der Kanzlei (www.pwb-law.com) nimmt Rechtsanwalt
 Matthias Kilian in einem Videostatement Stellung zu dem Urteil des
 Bundesgerichtshofes.
 
 
 
 Pressekontakt:
 All4Press
 Erich R. Jeske
 Martinskloster 3
 99084 Erfurt
 
 Telefon: 0361 55 06 710
 Fax: 0361 55 06 711
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