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Versorgungslandschaft in Gefahr: Wohn- und Teilhabegesetz bedroht die intensivpflegerische Betreuung / bpa fordert Politik zum Umdenken auf

Geschrieben am 30-04-2014

Magdeburg (ots) - Nach einem Erlass zum Wohn- und Teilhabegesetz
(WTG) durch das Ministerium für Arbeit und Soziales in Sachsen-Anhalt
dürfen Menschen mit intensivpflegerischem Versorgungsbedarf in
häuslicher Wohngemeinschaft fortan nicht mehr durch Pflegedienste
versorgt werden. Zukünftig wird diese Wohnform entweder automatisch
in eine stationäre Einrichtung umgewandelt oder geschlossen und somit
aus der Finanzierung der Krankenkasse herausfallen - dem Patienten
auf die Füße. Erste WGs mussten deshalb bereits schließen.

Die Krankenkassen übernehmen infolge des Erlasses nicht mehr die
Kosten der für diese Menschen lebenswichtigen Behandlungspflege, wie
beispielsweise die Beatmung. Auch die Pflegeversicherung übernimmt
nur die für alle Pflegebedürftigen üblichen Pauschalsätze. Für die
Differenz wird der Betroffene zur Kasse gebeten. Verfügt dieser nicht
über ein hohes Einkommen, wird er unverzüglich zum
Sozialhilfeempfänger. Aus diesem Grund ist mittlerweile jeder dritte
Pflegebedürftige, der in einem Heim wohnt, sozialhilfeabhängig. Bei
Pflegebedürftigen zu Hause wiederum kommt die Kasse für die Kosten
der Behandlungspflege auf.

"Das Wunsch- und Wahlrecht dieser Menschen wird mit Füßen
getreten, und obendrein werden sie zu Sozialhilfeempfängern verdammt.
Der große Profiteur sind die Krankenkassen, die Leidtragenden die
betroffenen Menschen, aber auch der Sozialhilfeträger als
Ausfallbürge", kritisiert Stephan Richter, stellvertretender
Vorsitzender der Landesgruppe Sachsen-Anhalt des Bundesverbands
privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Des Ministerium nimmt
auf Kosten der Betroffenen eine nicht legitimierte Auslegung des
Gesetzes vor und drängt sie dadurch in die Sozialhilfe," schließt
Richter an. Richter fordert, das Wohn- und Teilhabegesetz wieder
gemäß seinem Wortlaut und seinem Ziel anzuwenden - nämlich der
Weiterentwicklung von ambulanten Versorgungsformen. "Davon ist
derzeit nichts zu erkennen", schildert Richter, "im Gegenteil: Eine
Vielfalt an Wohnarrangements für intensivpflegerisch betreute
Menschen besteht längst nicht mehr. Ein weitere Entlastung der
Krankenkassen durch enorme Belastung der Patienten muss verhindert
werden."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon weit
über 250 in Sachsen-Anhalt) die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze. Das
investierte Kapital liegt bei etwa 19,4 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Annette Schmidt und Daniel Heyer, Landesbeauftragte des bpa e.V. in
Sachsen-Anhalt, Tel.: 0391/5311257, www.bpa.de


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