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Sorgen der Campact-Unterzeichner unbegründet: EU-Schutzstandards bleiben bei Handelsabkommen mit USA gewahrt

Geschrieben am 21-02-2014

Berlin (ots) - Ein Vertreter des Kabinetts von EU-Handelskommissar
Karel De Gucht empfängt heute das Kampagnennetzwerk Campact e.V., um
die Unterschriften der Plattform gegen das derzeit verhandelte EU-US
Handelsabkommen entgegenzunehmen. In dem Gespräch geht die Kommission
auf die Befürchtungen der Unterzeichner ein. Dabei stellt die
Kommission klar: durch ein Handelsabkommen können keine europäischen
Gesetze ausgehöhlt werden.

"Wir nehmen die Befürchtungen sehr ernst", sagte John Clancy,
Sprecher des EU-Handelskommissars, "dennoch müssen wir feststellen,
dass die von der Plattform erhobenen Behauptungen schlichtweg ohne
Fundament, und damit unbegründet, sind."

"Durch ein Freihandelsabkommen kann kein europäisches Gesetz
'ausgehöhlt' werden, wie von Campact befürchtet. So kann
beispielsweise ein bestehendes gesetzliches Verbot von Fracking oder
von Chlorhühnerfleisch nicht durch ein Freihandelsabkommen in Frage
gestellt werden. Allein Regierungen und Parlamente können über
Gesetzgebung entscheiden, das gilt auch für die Regeln zur Zulassung
von Genfood und für Privatisierungen von Wasserdienstleistungen. Das
kann auch ein Freihandelsabkommen mit den USA nicht ändern", sagte
Clancy.

Enge Einbindung der Regierungen und des Europäischen Parlaments

Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament sind in den
Verhandlungsprozess über die Transatlantic Trade and Investment
Partnership (TTIP) eng involviert, und haben damit schon während der
Verhandlungen demokratische Kontrolle über den letztendlichen Ausgang
der Verhandlungen. "TTIP ist kein Wunschkonzert multinationaler
Konzerne, sondern wird unter der Aufsicht der EU-Mitgliedstaaten und
des Europäischen Parlaments verhandelt." Während des Prozesses werden
alle Interessen angehört und in den Prozess einbezogen.

Auch zu der Befürchtung der Unterzeichner der Campact-Plattform,
dass durch das Freihandelsabkommen alles in der EU erlaubt wird, was
in der USA zugelassen ist, gibt die Europäische Kommission
Entwarnung. "Eine Freihandelszone bedeutet nicht, dass wir keine
roten Linien in den Verhandlungen haben. Einen Ausverkauf der
europäischen Gesundheits- oder Nahrungsmittelvorschriften wäre völlig
inakzeptabel, daher wird die Europäische Kommission in den
Verhandlungen dafür sorgen, dass es dazu nicht kommt. Auch das
Europäische Parlament hat deutlich gemacht, dass es einem solchen
Abkommen nicht zustimmen würde."

"Kein Dumping-Abkommen"

Noch am Dienstag bekräftigte der EU-Handelskommissar Karel De
Gucht nach seinen Gesprächen mit dem US-Handelsbeauftragten Michael
Froman in Washington, dass es in TTIP "kein Geben und Nehmen" im
Bereich der Verbraucher-, Umwelt- und Sozialstandards geben wird.
"Kein europäischer Schutzstandard wird auf Grund dieses
Freihandelsabkommens aufgegeben: das gilt sowohl für Nahrungsmittel,
Sozialstandards als auch für den Datenschutz. Ich werde dafür sorgen,
dass TTIP nicht zu einem Dumping-Abkommen wird", sagte der Kommissar
in Washington.

Stattdessen solle es neben der Senkung von Zöllen darum gehen,
dass Regulierungsbehörden auf beiden Seiten des Atlantiks enger
zusammenarbeiten, um Handelshürden dort zu beseitigen, wo Standards
bereits ähnlich sind. Wenn Regulierungsbehörden der EU und der USA
bereits im Moment der Entwicklung neuer Standards zusammenarbeiten,
können bürokratische Handelsbarrieren von Anfang an vermieden werden,
was besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommt.

Hintergrund

Die Fakten zum EU-US-Handelsabkommen hat die Europäische
Kommission in einer ausführlichen Übersicht zusammengefasst, die
konkret auf die einzelnen in der Campact-Kampagne angesprochenen
Punkte eingeht. Sie kann hier abgerufen werden:
http://europa.eu/!XT68yx

Zahlen und Fakten zu den Vorteilen des Handelsabkommens für
Deutschland: http://europa.eu/!br47Uv



Pressekontakt:
Europäische Kommission
Vertretung in Deutschland
Reinhard Hönighaus
+49 30 2280 2300


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