| | | Geschrieben am 30-01-2014 Neue OZ: Kommentar zu Bundeskartellamt / Deutsche Bahn
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 Osnabrück (ots) - Die Grenzen des Wettbewerbs
 
 Die Bahn zu kritisieren ist leicht: teuer, unpünktlich,
 umständlich, diese Schlagworte fallen einem sofort ein. Da scheint es
 ausgemacht, dass das Kartellamt der Bahn in Sachen Ticketverkauf
 einen Riegel vorschieben wird. Doch so einfach ist es nicht.
 Selbstverständlich ist die Bahn zuallererst daran interessiert, ihre
 Fahrkarten zu verkaufen. Logisch, dass sie nicht bereit ist, auch
 Tickets der Konkurrenz an ihren Automaten anzubieten. Kein
 Unternehmen, das am Markt bestehen will, würde das anders handhaben.
 
 Wo aber dürfen die Konkurrenzunternehmen dann ihre Tickets
 verkaufen? Müssten zwei oder drei Automaten direkt
 nebeneinanderstehen, um freien Wettbewerb zu ermöglichen? Oder darf
 die Bahn fremde Verkaufsstellen von den Bahnsteigen verbannen, auf
 dass der Fahrgast, allein schon aus Gründen der Eile, der Unkenntnis
 oder der Faulheit, lieber ein DB-Ticket am Bahnsteig kauft, als dafür
 erst von Pontius zu Pilatus zu laufen? Schließlich hat die Bahn das
 Hausrecht, sie darf bestimmen, wem sie wo Platz einräumt. Ist das
 noch Wettbewerb, oder ist das schon unfair?
 
 Wer Online-Tickets kauft, kann mit wenigen Klicks vergleichen und
 das beste Angebot heraussuchen. Diese Wahl hat der Automaten-Käufer
 aktuell nicht. Doch nur, wer eine Wahl hat, kann frei entscheiden.
 Die Lösung wäre ein gemeinsames Ticketsystem an einem neutralen
 Automaten. Im Sinne der Verbraucher ist zu hoffen, dass es das
 Kartellamt ähnlich sieht.
 
 Melanie Heike Schmidt
 
 
 
 Pressekontakt:
 Neue Osnabrücker Zeitung
 Redaktion
 
 Telefon: +49(0)541/310 207
 
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