| | | Geschrieben am 29-01-2014 Weiß: Zugesagte Verbesserungen umsetzen - neue Frühverrentungen verhindern
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 Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den
 Gesetzentwurf über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen
 Rentenversicherung beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
 Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter
 Weiß:
 
 "Mit den Regelungen zur Aufstockung der Mütterrente, zur
 verbesserten Berechnung der Erwerbsminderungsrente und zur Anhebung
 des Reha-Deckels setzt wir um, was die Union in ihrem
 Regierungsprogramm angekündigt hat. Wir halten damit Wort.
 
 Im Koalitionsvertrag vereinbart und ebenso jetzt im Gesetzentwurf
 vorgesehen ist, dass übergangsweise langjährig rentenversicherte
 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach 45 Beitragsjahren bereits ab
 dem 63. Lebensjahr abschlagfrei in Rente gehen können. Schrittweise
 wird diese Grenze angehoben, so dass ab dem Jahr 2029 das gilt, was
 schon heute geltendes Recht ist, nämlich dass jeder mit 45
 Beitragsjahren ab dem 65. Geburtstag abschlagfrei in Rente gehen
 kann.
 
 Problematisch ist und bleibt, dass in die 45 Beitragsjahre auch
 Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I (nicht Arbeitslosengeld II
 oder Arbeitslosenhilfe) eingerechnet werden können. Die
 Bundesregierung selbst sieht die Notwendigkeit, im parlamentarischen
 Verfahren zu prüfen, ob und wie man Frühverrentungsanreize durch die
 Einrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit durch eine
 verfassungskonforme Regelung verhindert werden kann. Jetzt sind die
 Parlamentarier gefordert, im Gesetz eine glasklare Regelung zu
 schaffen, die neue Frühverrentungsanreize ausschließt. Denkbar wäre
 eine Stichtagsregelung, die verhindert, dass künftig Betriebe ihre
 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon mit 61 in die
 Arbeitslosigkeit und dann mit 63 in die Rente schicken können.
 
 Vorgesehen ist auch, dass die Nachweise über Zeiten des Bezugs von
 Arbeitslosengeld auch über eine eidesstattliche Erklärung der oder
 des Rentenversicherten erfolgen können. Auch hier besteht Bedarf für
 eine klarere gesetzliche Regelung. Zumindest müssen die
 Voraussetzungen geschaffen werden, eine solche Erklärung nachprüfen
 zu können."
 
 
 
 Pressekontakt:
 CDU/CSU - Bundestagsfraktion
 Pressestelle
 Telefon:  (030) 227-52360
 Fax:      (030) 227-56660
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