| | | Geschrieben am 27-01-2014 Deutsche Umwelthilfe fordert ein schnelles Ende der ordnungswidrigen Verpackungsentsorgung
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 Berlin (ots) - DUH kritisiert betrügerisch genutzte
 Entsorgungsmöglichkeiten durch so genannte Eigenrücknahmen und
 unterstützt Initiative des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zur
 Überarbeitung der Verpackungsverordnung
 
 Die derzeitige Verpackungsverordnung bietet zu viele Schlupflöcher
 für zweifelhafte Entsorgungspraktiken. Deshalb fordert die Deutsche
 Umwelthilfe e.V. (DUH) die Streichung der Eigenrücknahme von
 Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe und die Einschränkung
 sogenannter Branchenlösungen. Auch unterstützt sie die Initiative des
 Nordrhein-Westfälischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
 Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, vielfach betrügerisch
 genutzte Entsorgungsmöglichkeiten einzuschränken. Die sechste Novelle
 der Verpackungsverordnung steht Ende April 2014 im Bundesrat an. Die
 Bundesregierung wird den Kabinettsentwurf im März zur Abstimmung in
 den Bundestag geben.
 
 Nach wie vor werden unrealistisch hohe Rücknahmemengen von
 Verpackungen in Verkaufsstellen und branchenspezifischen
 Erfassungsstrukturen gemeldet. Die Folgen sind erhebliche
 Wettbewerbsverzerrungen zwischen dualen Systemen, weniger Recycling
 und langfristig der Kollaps der haushaltsnahen Wertstoffsammlung. Die
 Regelung zur Eigenrücknahme war ursprünglich als Ausnahme für wenige
 etablierte und funktionierende Systeme konzipiert worden. In der
 Praxis wird sie jedoch vielfach zu einer Umgehung der
 Lizenzierungspflicht von Verkaufsverpackungen missbraucht, wie
 regelmäßig durchgeführte Umfragen der DUH bei dualen Systemen
 bestätigen. Demnach nimmt eine Reihe dualer Systemanbieter
 überdurchschnittlich hohe Mengen an Leichtverpackungen direkt am
 Verkaufsort zurück.
 
 "Wenn Verpackungen aus Kostengründen als selbst zurückgenommen
 gemeldet, aber in der Realität nicht zurückgegeben werden und im
 Gelben Sack landen, gaukelt dies hohe Recyclingquoten vor, in
 Wirklichkeit führt dies aber zu geringeren tatsächlichen
 Recyclingmengen", kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
 Resch. Die verbindlichen Recyclingziele der Verpackungsverordnung
 gelten nur für die tatsächlich lizenzierte Menge im Gelben Sack,
 jedoch nicht auf dort gelandete Verpackungen, die ursprünglich als
 Eigenrücknahmemengen angemeldet wurden. In der Folge werden aus der
 nicht lizenzierten Menge nur wenige besonders lukrative Verpackungen
 herausgesucht und tatsächlich recycelt. "Wir brauchen mehr und nicht
 weniger Recycling, weshalb die Eigenrücknahme für
 Verkaufsverpackungen als Einfallstor für umweltbelastende und
 ordnungswidrige Entsorgungspraktiken gestrichen werden muss." Laut
 Resch überwiegt der Schaden dieser Ausnahmeregelung im Vergleich zum
 Nutzen einzelner funktionierender Entsorgungssysteme.
 
 Ein weiteres Schlupfloch der Verpackungsverordnung sind sogenannte
 Branchenlösungen. Für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen
 entfällt die Beteiligungspflicht an einem dualen System, wenn bei
 sogenannten "gleichgestellten Anfallstellen" die dort in Verkehr
 gebrachten Verpackungen zurückgenommen und der Verwertung zugeführt
 werden. Darunter fallen zum Beispiel Krankenhäuser, Kantinen, Hotels,
 gastronomische Einrichtungen oder Seniorenheime. Zwar ist es
 grundsätzlich sinnvoll, vor Ort massenhaft anfallende Verpackungen
 separat und nicht über den "Gelben Sack" zu erfassen, weil dies
 günstiger und gleichzeitig effizienter und umweltfreundlicher ist.
 Aus Sicht von Thomas Fischer, DUH-Bereichsleiter für
 Kreislaufwirtschaft, ist dies jedoch in der vorliegenden Form nicht
 praxistauglich:
 
 "Die direkten Lieferbeziehungen des Inverkehrbringers von
 Verpackungen zur konkreten Anfallstelle müssen derzeit nicht
 zwangsläufig nachgewiesen werden. Deshalb ist die praktizierte
 Feststellung von Branchenlösungsmengen auf der Basis von
 Marktforschungsgutachten ungenau, beliebig und nur schwer
 überprüfbar." Laut Fischer müssten Branchenlösungen dahingehend
 eingeschränkt werden, dass sie nur noch bei konkret nachgewiesenen,
 direkten Lieferbeziehungen zur Anfallstelle möglich sind.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
 Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
 
 Thomas Fischer, DUH-Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
 Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de
 
 Daniel Hufeisen, DUH-Pressesprecher
 Tel.: 030 2400867-22, E-Mail: hufeisen@duh.de
 
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