| | | Geschrieben am 17-01-2014 Rheinische Post: Rentenversicherung muss höhere Mütterrente rückwirkend auszahlen
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 Düsseldorf (ots) - Die für den 1. Juli geplante Erhöhung der
 Mütterrente wird voraussichtlich rückwirkend ausgezahlt werden
 müssen, wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post"
 (Freitagausgabe) unter Berufung auf Kreise der Rentenversicherung
 berichtet. Eine Umsetzung der Regelungen zur Mütterrente könne selbst
 bei "verwaltungsfreundlicher Ausgestaltung"  voraussichtlich
 "frühestens zum Beginn des vierten Quartals 2014" erfolgen, hieß es
 aus Kreisen der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass Frauen, die
 ihre Kinder vor 1992 geboren haben, frühestens zum 1. Oktober die
 Rentenerhöhung ausbezahlt bekommen werden.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Rheinische Post
 Redaktion
 
 Telefon: (0211) 505-2621
 
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