| | | Geschrieben am 09-01-2014 ifaa: Gesetzliches Rückkehrrecht geht zu Lasten der Flexibilität
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 Düsseldorf (ots) - Die große Koalition plant im Rahmen der
 bevorstehenden Legislaturperiode einen Rechtsanspruch auf die
 Rückkehr aus Teilzeit zur vorherigen Arbeitszeit. "Eine gesetzliche
 Regelung würde die Unternehmen im Rahmen ihrer Flexibilität
 einschränken", erklärt Corinna Jaeger, Expertin für Arbeitszeit beim
 Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa).
 
 "Die Unternehmen sind sich bewusst, dass es immer wichtiger wird,
 Fachkräfte an die Unternehmen zu binden und im Beruf zu halten. Unter
 anderem aus diesem Grund reagieren die Unternehmen bereits mit
 Maßnahmen zur Flexibilisierung", erklärt Jaeger weiter. Dazu gehören
 z. B. unterschiedliche Teilzeitmodelle, flexible Schichtsysteme und
 Modelle zur alternsgerechten und lebenssituationsspezifischen
 Arbeitszeitgestaltung.
 
 Eine Regulierung würde Unternehmen - insbesondere klein- und
 mittelständische Betriebe - vor schwer zu lösende Probleme stellen.
 Zu den Herausforderungen gehören beispielsweise eine erschwerte
 Umsetzung der strategischen Personalplanung und der Produktion.
 "Unter Umständen fahren Unternehmen die Genehmigung von Teilzeit
 zurück oder werden zurückhaltender bei Neueinstellungen", erläutert
 Jaeger die möglichen negativen Folgen eines Gesetzesentwurfs zum
 Rückkehrrecht.
 
 Ein positiver Aspekt der geplanten Gesetzeslage und der
 gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Punkto demographischer Wandel
 ist die Bereitschaft bei den Unternehmen in Zukunft verstärkt
 Mitarbeiter in Teilzeit einzustellen. Damit werden verschiedene
 Beschäftigtengruppen erschlossen, die zeitlich eingeschränkt sind,
 wie z. B. Erwerbstätige mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa)
 Ansprechpartnerin: Christine Molketin, Uerdinger Straße 56,
 40474 Düsseldorf,
 Telefon: 0211 542263-26, c.molketin@ifaa-mail.de,
 www.arbeitswissenschaft.net
 
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