| | | Geschrieben am 08-01-2014 Badische Zeitung: BGH-Entscheidung: Vernünftiges Urteil
Kommentar von Christian Rath
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 Freiburg (ots) - Eltern haften in der Regel nicht für illegale
 Aktivitäten ihrer volljährigen Kinder im Internet. Das hat jetzt der
 Bundesgerichtshof entschieden. Wer volljährig ist, sollte wissen, was
 erlaubt und verboten ist, und braucht keine Belehrung der Eltern
 mehr. Umgekehrt müssen die Eltern dann aber auch nicht beweisen, dass
 sie ihre volljährigen Kinder ausreichend ermahnt haben, den
 heimischen Internet-Anschluss nicht zu missbrauchen. Diese Grundsätze
 sind vernünftig und entsprechen durchaus dem gesunden
 Menschenverstand. Erstaunlich, dass es sieben Jahre dauerte, bis sich
 diese Ansicht jetzt in letzter Instanz durchsetzte. Im Ergebnis
 erschweren derartige BGH-Urteile natürlich die Tätigkeit von
 Abmahnanwälten. Denn diese kennen nur den Internet-Anschluss, von dem
 aus die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Wer der konkrete
 Täter ist, wissen sie nicht. Wenn sie sich nicht mehr an den
 Anschlussinhaber halten können, dürften sie in der Regel leer
 ausgehen. Mit Leuten, die 3450 Euro für einen Serienbrief verlangen,
 hat aber niemand Mitleid. Auch nicht mit Musikfirmen, die solche
 Kanzleien beauftragen. Unter dem Strich haben die Abmahn-Aktivitäten
 das Urheberrecht auch nicht verteidigt, sondern eher seine
 Legitimität in Teilen der  Gesellschaft in Frage gestellt. Die
 Bundesregierung hat deshalb die Abmahnkosten zurecht gedeckelt. Dass
 die Anwälte dies inzwischen mit neuen Tricks wieder unterlaufen,
 zeigt, dass sie nichts gelernt haben.
 
 
 
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