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Badische Zeitung: BGH-Entscheidung: Vernünftiges Urteil Kommentar von Christian Rath

Geschrieben am 08-01-2014

Freiburg (ots) - Eltern haften in der Regel nicht für illegale
Aktivitäten ihrer volljährigen Kinder im Internet. Das hat jetzt der
Bundesgerichtshof entschieden. Wer volljährig ist, sollte wissen, was
erlaubt und verboten ist, und braucht keine Belehrung der Eltern
mehr. Umgekehrt müssen die Eltern dann aber auch nicht beweisen, dass
sie ihre volljährigen Kinder ausreichend ermahnt haben, den
heimischen Internet-Anschluss nicht zu missbrauchen. Diese Grundsätze
sind vernünftig und entsprechen durchaus dem gesunden
Menschenverstand. Erstaunlich, dass es sieben Jahre dauerte, bis sich
diese Ansicht jetzt in letzter Instanz durchsetzte. Im Ergebnis
erschweren derartige BGH-Urteile natürlich die Tätigkeit von
Abmahnanwälten. Denn diese kennen nur den Internet-Anschluss, von dem
aus die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Wer der konkrete
Täter ist, wissen sie nicht. Wenn sie sich nicht mehr an den
Anschlussinhaber halten können, dürften sie in der Regel leer
ausgehen. Mit Leuten, die 3450 Euro für einen Serienbrief verlangen,
hat aber niemand Mitleid. Auch nicht mit Musikfirmen, die solche
Kanzleien beauftragen. Unter dem Strich haben die Abmahn-Aktivitäten
das Urheberrecht auch nicht verteidigt, sondern eher seine
Legitimität in Teilen der Gesellschaft in Frage gestellt. Die
Bundesregierung hat deshalb die Abmahnkosten zurecht gedeckelt. Dass
die Anwälte dies inzwischen mit neuen Tricks wieder unterlaufen,
zeigt, dass sie nichts gelernt haben.



Pressekontakt:
Badische Zeitung
Schlussredaktion Badische Zeitung
Telefon: 0761/496-0
redaktion@badische-zeitung.de


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