| | | Geschrieben am 19-12-2013 Der Fall Max Emden - Abrücken von der "Gemeinsamen Erklärung"?
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 Marburg/New York (ots) - Die Bundesregierung hat Ende November
 2013 einen Kompromissvorschlag der Erben des jüdischen Kunstsammlers
 Max Emden zur gütlichen Einigung im Umgang mit ihrem
 Restitutionsersuchen bezüglich zweier Gemälde des italienischen
 Malers Bernardo Bellotto abgelehnt. Emdens Enkel hatten diesen mit
 Hinweis auf die auch für den Bund geltende "Gemeinsame Erklärung" zur
 Auffindung und Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter
 dem zuständigen Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegt.
 
 Max Emden, dessen Unternehmen und Grundbesitz das NS-Regime
 beschlagnahmte, wurde ab 1938 dazu gezwungen, seine Kunstsammlung
 aufzulösen. Die beiden Gemälde befinden sich heute in staatlichen
 Museen.
 
 Der Kompromissvorschlag sah vor, dass der Bund eines der beiden
 betroffenen Gemälde behält und eines an die in Südamerika lebende
 Familie zurückgibt. Das BMF wies diesen mit Hinweis auf die
 "Unverbindlichkeit" der "Gemeinsamen Erklärung" zurück. Der Bund sehe
 keine Veranlassung, von der Praxis der früheren gesetzlichen
 Rückerstattung abzuweichen. Es ist erstaunlich, dass der Bund die
 Bedeutung der Erklärung, die er selbst mit initiiert hat, nun
 ignoriert.
 
 Die Erben der Familie Emden fordern, dass der Fall jetzt der 2003
 von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Limbach-Kommission
 vorgelegt wird. Rechtsanwalt Mel Urbach, der gemeinsam mit
 Rechtsanwalt Markus Stötzel die Familie vertritt: "Die
 Bundesregierung steht in der Pflicht, auch dem Ausland gegenüber, zu
 beweisen, wie ernst es ihr damit ist, verantwortungsvoll mit den
 Ansprüchen jüdischer Familien umzugehen."
 
 Max Emden, der aus einer alteingesessenen jüdischen Hamburger
 Rabbiner- und Kaufmannsfamilie stammte und der in den 20er Jahren ein
 europaweites Kaufhausimperium aufgebaut hatte, musste ab 1938,
 nachdem die Nationalsozialisten ihn finanziell ruiniert und dabei
 sein Unternehmen und seinen Grundbesitz teils beschlagnahmt, teils
 Zwangsverkäufen zugeführt hatten, seine umfangreiche Kunstsammlung
 auflösen. Die Bellotto-Gemälde gelangten unter Wert an den im Auftrag
 Adolf Hitlers tätigen Kunsthändler Karl Haberstock, der sie an die
 Privatsammlung Hitlers weiterreichte. 1949 kamen zwei der
 ursprünglich drei Bellotto-Gemälde aus der Sammlung Emden über den
 Münchener "Collecting Point" (CCP) der Alliierten in die
 Treuhandverwaltung des Bundes und wurden in den 60er Jahren, mitsamt
 über zweitausend anderer Kunstwerke aus dem CCP-Restbestand,
 schließlich Eigentum des Bundes.
 
 Eines der beiden Gemälde, "Zwingergraben in Dresden", hing viele
 Jahre als Leihgabe des Bundes in der Villa Hammerschmidt in Bonn. Der
 damalige Bundespräsident Horst Köhler gab es an den Bund zurück, als
 er von der Provenienz des Bildes erfuhr. Das Gemälde befindet sich
 heute im Militärhistorischen Museum in Dresden. Das zweite Bild, eine
 Ansicht der "Karlskirche in Wien", ist seit mehr als vierzig Jahren
 im Depot des Düsseldorfer Museum Kunst Palast weggeschlossen.
 
 Weil sich der Bund bereits 2005 weigerte, gemeinsam mit den Erben
 von Max Emden die Limbach-Kommission anzurufen, und auch ein fünf
 Jahre andauerndes Petitionsverfahren beim Deutschen Bundestag zu
 keinem Ergebnis führte, haben die Erben Max Emdens 2012 den Schweizer
 Kunsthistoriker und NS-Raubkunstexperten Dr. Thomas Buomberger mit
 der Anfertigung eines Gutachtens beauftragt. Buomberger, der den Fall
 nochmals aufrollte und dabei auch neue Fakten zutage förderte, kommt
 zu dem Ergebnis, dass es sich um einen klaren Fall eines durch die
 rassische Verfolgung des Verkäufers motivierten Zwangsverkauf
 handele, der gemäß der "Gemeinsamen Erklärung" die Rückgabe gebiete.
 
 Das demgegenüber wiederholt vorgetragene Argument des BMF, es habe
 sich um einen Verkauf aus dem "sicheren Ausland" heraus - Emden lebte
 1938 in der Schweiz - gehandelt, ist nicht haltbar. Denn der Bund
 selbst hat bereits 2006 im Rahmen des Bundeshaushaltsgesetzes und
 angesichts der Entscheidung der Limbach-Kommission im Fall der
 Sammlung Julius Freund festgelegt, dass auch Verkäufe wie im Falle
 Emden unter die Kategorie "NS-verfolgungsbedingt entzogen" fallen,
 wenn die betroffenen Kulturgüter "ohne physischen Zwang aus einer
 wirtschaftlichen Notlage heraus veräußert wurden, unabhängig davon,
 ob die Veräußerung innerhalb des Deutschen Reichs oder im Ausland
 stattgefunden hat".
 
 Auch das Argument, dass aus "Respekt vor der Entscheidung" des
 Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages keine andere
 Entscheidung getroffen werden könne, sehen die Familie Emden und
 deren Anwälte kritisch: "Die Entscheidung des Petitionsausschusses
 wurde auf der Grundlage unvollständiger Fakten gefasst. Jetzt haben
 wir mit dem Gutachten des Raubkunst-Experten Dr. Buomberger und den
 weiteren Forschungsergebnissen eine neue Situation. Der Bund ist
 durch die Entscheidung des Petitionsausschusses keineswegs gehindert
 und im Übrigen nach wie vor in der Alleinverantwortung, eine eigene
 Entscheidung zu treffen", so Urbach.
 
 Gleiches gelte für das Argument, dass auch amerikanische Museen
 Restitutionsforderungen der Emden-Familie bislang nicht positiv
 beschieden hätten. "Amerikanische Einrichtungen schauen in erster
 Linie auf Deutschland, wenn es um die Wahrnehmung von Verantwortung
 in Bezug auf NS-Raubkunst geht. Und warum sollte ein amerikanisches
 Museum sich mehr verpflichtet fühlen, wenn Deutschland nicht mit
 gutem Beispiel vorangeht?" stellt Rechtsanwalt Stötzel fest. "Private
 Sammler und die großen Auktionshäuser haben in den letzten Jahren
 wesentlich mehr Verantwortungsbereitschaft auch im Falle Emden
 gezeigt, als es die öffentliche Hand tut. Es gab bereits mehrere
 Einigungen mit Privatsammlern über Kunstwerke, die Max Emden unter
 exakt denselben Bedingungen wie im Falle der beiden Bellotto-Gemälde
 verlor. Warum weigert sich ausgerechnet die Bundesregierung, die dazu
 - anders als Private - doch von Staats wegen verpflichtet ist, das
 Richtige zu tun?"
 
 
 
 Pressekontakt:
 Rechtsanwalt Markus H. Stötzel
 Uferstrasse 11
 35037 Marburg
 RASTOETZEL@aol.com
 Telefon:  +49 (0)6421  794-560
 
 Law Offices of Mel Urbach
 275 Madison Ave - Suite 1105
 New York, NY 10016, USA
 MelUrbach@Me.com
 Tel: +1 201-984-4720
 
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