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Biokraftstoffe: EU-Kompromiss auf Kosten von Klima und Autofahrern

Geschrieben am 12-12-2013

Berlin (ots) - Der Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) lehnt die heutige politische Einigung des
EU-Ministerrats für Energie, Biokraftstoffe aus Abfällen und
Reststoffen doppelt auf den Mindestanteil von 10 Prozent erneuerbarer
Kraftstoffe im Verkehr anzurechnen, strikt ab. Diese
Doppeltanrechnung halbiert den Klimaschutz und belastet die
Autofahrer mit steigenden Kosten. Verschärfend kommt hinzu, dass der
Anteil von preisgünstigem Bioethanol aus Industrierüben und
Futtergetreide auf maximal sieben Prozent begrenzt werden soll. Das
bedeutet im Ergebnis, dass die Autofahrer für weniger Klimaschutz
mehr zahlen sollen. Als bedauerlich bewertet der BDBe, dass mit
dieser Einigung eine Chance zur Unterstützung besonders
förderungswürdiger Biokraftstoffe wie Bioethanol aus Stroh vertan
würde. Anstatt dafür innovative Technologien in der EU zu fördern,
würde besonders Abfallpalmöl aus Südostasien Vorrang erhalten.

Bedauerlich ist aus Sicht des BDBe auch, dass eine
Berichterstattung über Effekte indirekter Landnutzungsänderungen ohne
wissenschaftlich abgesicherte Basis akzeptiert werden soll. Eine
kürzlich veröffentlichte Studie hat die Mängel der noch sehr jungen
Grundlagenforschung über indirekte Landnutzungsänderungen, kurz iLUC,
aufgezeigt. Professor Harald von Witzke, Präsident des Humboldt-Forum
for Food & Agriculture, kommt darin zu dem Schluss, dass der
politische Umgang mit den wissenschaftlichen Arbeiten zu beanstanden
ist. Die aktuelle, junge iLUC-Forschung erlaube keine belastbaren
Aussagen, zum Beispiel für iLUC-Werte. Die Studie zeige aber, dass
kleinere iLUC-Werte als ausgewiesen zu erwarten sind. Eine
Berichterstattung mit Schätzwerten von 8 bis 16 Gramm CO2 pro
Megajoule für Futtergetreide oder 4 bis 17 Gramm CO2 pro Megajoule
für Industrierüben ist nach Auffassung des BDBe sinnlos. Um 200 bis
über 400 Prozent voneinander abweichende Schätzwerte zeigen, dass die
wissenschaftlichen Erkenntnisse über indirekte Landnutzungsänderungen
für gesetzliche Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen.

Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe, folgert daraus: "In den
jetzt anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament sollte
der Rat diese sinnlose Berichterstattung ablehnen und die
EU-Kommission auffordern, in einem gesonderten Richtlinienvorschlag
eine gesetzliche Methodik zur Ermittlung der Effekte indirekter
Landnutzungsänderungen vorzulegen, sobald die Grundlagenforschung
abgeschlossen ist und die wissenschaftlichen Ergebnisse tatsächlich
belastbar sind."



Pressekontakt:
Carola Wunderlich
030 - 301 29 53-13
presse@bdbe.de


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